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Inklusion: Ab 2024 höhere Ausgleichsabgabe

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Update (21. April 2023): Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe beschlossen. Ab 2024 sollen Unternehmen, die keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, als Ausgleich 720 Euro an den Staat zahlen. Da für das Jahr rückwirkend gezahlt wird, wäre die erste Abgabe im Frühjahr 2025 fällig. Mit den finanziellen Mitteln, die der Staat durch die Ausgleichsabgabe einnimmt, soll die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Die Union hatte gegen die Erhöhung gestimmt: Ihrer Meinung nach, mangele es nicht an der fehlenden Bereitschaft von Unternehmen, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Vielmehr gebe es ein Vermittlungsproblem.

Update (12. Mai 2023): Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Update (13. Juni 2023): Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

Was ab 2024 im Detail gilt: Beschäftigt ein Unternehmen keine Menschen mit einer Schwerbehinderung, muss es eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bis zu 360 Euro kostet es pro Monat bislang für jede nicht entsprechend besetzte Arbeitsstelle, ab März 2025 (wenn die Abgabe für das Jahr 2024 fällig wird) soll die Abgabe bis zu doppelt so hoch liegen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett in seiner letzten vorweihnachtlichen Sitzung gebilligt.

Verpflichtet, Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung zu schaffen, sind Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitenden. Bis 39 Beschäftigte müssen sie einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten, bis 59 Beschäftigte zwei. Ab 60 Mitarbeitende muss die Quote solcher Arbeitsplätze bei mindestens fünf Prozent liegen. Wird die Quote nicht erfüllt, muss die Ausgleichsabgabe bezahlt werden, deren Höhe auch danach gestaffelt ist, um wie viel der reale Anteil schwerbehinderter Beschäftigter vom Soll abweicht.

Mehr als 100.000 Arbeitgeber zahlen Strafe

„Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können“, lässt sich Arbeitsminister Hubertus Heil in einer Pressemitteilung zitieren. Deshalb wolle die Politik mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver machen. „Menschen mit Behinderungen können so ihre Fähigkeiten besser einbringen und die deutsche Wirtschaft bekommt in Zeiten des Fachkräftemangels weitere dringend benötigte Fachkräfte.“

Neben der Erhöhung der Ausgleichsabgabe enthält das beschlossene „Maßnahmenpaket zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ mehrere andere Punkte, etwa eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern und höhere Lohnkostenzuschüsse. So gelten Anträge, über die das Amt nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, als genehmigt. Die Arbeitgeber sollen zudem durch einheitliche Ansprechstellen unterstützt und beraten werden.

2020 mussten von rund 160.000 privatwirtschaftlichen Arbeitgebern mit 20 oder mehr Beschäftigten gut 100.000 eine Strafabgabe zahlen. Mehr als 43.000 von ihnen beschäftigten damals gar keine Menschen mit einer Schwerbehinderung. Bei den öffentlichen Arbeitgebern waren von 11.700 Arbeitgebern immerhin 7.100 nicht abgabenpflichtig, bei knapp 1.200 waren keine schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigt.

(Dieser Artikel ist ursprünglich am 22. Dezember 2022 erschienen. Er wurde am 20. Juni 2023 aktualisiert.)

Matthias Schmidt-Stein koordiniert die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.