Wir haben für Teil 38 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Karin Sültrop und Dr. Sebastian Lilje, Rechtsanwälte bei Osborne Clarke, nachgefragt, wie es um die Maskenpflicht im Betrieb steht.
Personalwirtschaft: Können Arbeitgeber noch eine Maskenpflicht anordnen?
Karin Sültrop: Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wird aber vor dem Hintergrund der aktuellen Lage derzeit nicht ohne weiteres möglich sein. Die Anordnung einer Maskenpflicht kommt allenfalls dann in Betracht, wenn Arbeitgeber im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass dies zur Gefahrenvermeidung am Arbeitsplatz notwendig ist. Die Gefahrenvermeidung ist dann die Verhinderung von Infektionen mit Atemwegserkrankungen. Im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit sind verschiedene Faktoren zu beachten.
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