Eine sogenannte endgehaltsbezogene Betriebsrente, die sich am durchschnittlichen Monatsgehalt der letzten Jahre vor dem Renteneintritt orientiert, ist zulässig. Kürzt sich bei einem solchen Versorgungsmodell die Betriebsrente aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung, so stellt dies keine Diskriminierung von Teilzeitkräften dar. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 20.06.2023, Aktenzeichen 3 AZR 221/22). Wie das BAG entschied, darf auch bei Teilzeitkräften auf das zuletzt maßgebliche Entgelt abgestellt werden. Das gilt auch dann, wenn mit der Betriebsrente zusätzlich die erbrachte Dienstzeit honoriert wird. Die endgehaltsbezogene Betriebsrente, so das BAG, diene dem legitimen Zweck der Erhaltung des letzten im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandards.
Berechnung der bAV: Nicht die gesamte Beschäftigungszeit muss berücksichtigt werden
Damit scheiterte die Klage einer Frau, die in einem Unternehmen zunächst in Vollzeit und ab Mai 2005 bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben in Teilzeit gearbeitet hatte. Gemäß den Versorgungsrichtlinien für die betriebliche Altersversorgung (bAV) berechnete sich die Betriebsrente der Arbeitnehmer aus einem Festrentenbetrag sowie den Dienstjahren. War ein Mitarbeiter innerhalb der letzten zehn anrechnungsfähigen Dienstjahre ganz oder teilweise teilzeitbeschäftigt, veränderte sich der Festrentenbetrag entsprechend.
Die Klägerin war der Meinung, ihr stehe wegen ihrer früheren Vollzeitbeschäftigung eine höhere Betriebsrente zu. Sie machte geltend, die Berechnung des Arbeitgebers verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Nicht nur die letzten zehn Jahre, sondern ihre gesamte Beschäftigungszeit müsse quotiert berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hielt es dagegen für zulässig, bAV-Leistungen für Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis ihres Beschäftigungsumfangs zu kürzen – und bekam sowohl in den Vorinstanzen als auch vor dem BAG Recht.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

