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Minijobs: Vorerst doch keine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung

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Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, werden vorerst nicht dazu verpflichtet, deren Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen. Die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung wurde kurz vor dem Beschluss im Bundeskabinett aus dem Mindestlohnerhöhungsgesetz gestrichen.

Veto vom Koalitionspartner FDP

Offenbar war der Koalitionspartner FDP dagegen, eine solche Verpflichtung für Arbeitgeber in das Gesetz mitaufzunehmen. Pascal Kober, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die elektronische Arbeitszeiterfassung sei in der Praxis nicht umzusetzen. Die Betriebe müssten sich eine neue Software und Diensthandys für ihre Beschäftigten anschaffen, gab Kober zu Bedenken. Er sprach von einer „erheblichen Belastung“ für die Unternehmen. Ähnliche Kritik übten im Vorfeld bereits verschiedene Wirtschaftsverbände. Unter anderem wurden Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung befürchtet, auch der bürokratische Aufwand für die Betriebe war ein Kritikpunkt.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte vorgesehen, dass Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, dazu verpflichtet werden sollten, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dies sollte noch am selben Tag auf einem elektronischen und manipulationssicheren Weg geschehen.

Entwicklung einer digitalen Zeiterfassung soll geprüft werden

Anstelle der Einführung einer Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung wurde nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) im Kabinett verabredet, dass man zunächst bessere Hintergrundrecherche betreibt. Denn es sollte zwar die Durchsetzung des Mindestlohns sichergestellt werden, aber dabei nicht kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems überlastet werden. Es solle geprüft werden, ob eine Zeiterfassungsanwendung entwickelt werden kann, die dem Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung steht.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.