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Schwarzarbeit: Mehr Kontrollen, aber weniger Ermittlungsverfahren

KORREKTUR/ERGÄNZUNG (22. Februar): Aufgrund einer falsch ausgezeichneten Tabelle in der Pressemitteilung hatten wir die Entwicklung zwischen 2019 und 2021 falsch dargestellt. Wir haben die Zahlen korrigiert und bitten für den Fehler um Entschuldigung. Zusätzlich haben wir noch eine Stellungnahme des Zolls eingefügt.

Gut 54.000 Arbeitgeber wurden 2021 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert. Als Resultat leiteten die Beamten knapp 115.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und noch einmal rund 31.000 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Das geht aus der Jahresbilanz hervor, die der Zoll in der vergangenen Woche vorlegte. Damit liegt die Zahl der kontrollierten Arbeitgeber deutlich über dem Vorkrisenniveau, die der eingeleiteten Ermittlungsverfahren aber darunter: 2019 waren 48.064 Arbeitgeber überprüft worden, was zu gut 120.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 32.500 wegen Ordnungswidrigkeiten geführt hatte.

In etwa 15 Prozent der eingeleiteten Ordnungswidrigkeits-Verfahren im vergangenen Jahr ging es um Verstöße gegen den Mindestlohn oder andere Mindestarbeitsbedingungen. Die Schwerpunkte lagen aber auch in diesem Jahr woanders: „Die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten erfolgte schwerpunktmäßig aufgrund von Verstößen gegen die Mitteilungspflichten bei Leistungsbezug nach dem SGB II/III, sowie im Zusammenhang mit unerlaubter Ausländererwerbstätigkeit“, schreibt die Generalzollverwaltung auf Nachfrage. Strafverfahren wurden demnach vor allem Aufgrund des Verdachts des Betruges oder des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüfen unter anderem, ob Arbeitgeber sich an die  sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, Vorschriften wie sie zum Beispiel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes stehen, das Mindestlohngesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz halten. Auch versucht die besagte Abteilung des Zolls sicherzustellen,  dass in Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmenden einstellen, die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel vorliegen.

Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.