Wir haben für Teil 10 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Peter Krebühl, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Krebühl Biere Rechtsanwälte, gesprochen.
Personalwirtschaft: Mit Bekanntwerden der sexuellen Beziehungen in der Bild-Redaktion fragen sich Unternehmen einmal mehr, wie dadurch entstehende Interessenkonflikte und Missbrauchsfälle vermieden werden können. Können Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden verboten werden?
Peter Krebühl: Nur sehr schwer. Vor allem stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber so etwas überhaupt regeln sollten: Natürlich müssen auch im Arbeitsverhältnis alle Vorgaben zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung eingehalten werden. Insbesondere muss klar sein, dass ein Über-/Unterordnungsverhältnis nicht zur Anbahnung einer Beziehung ausgenutzt werden darf. Aber häufig unterbinden entsprechende Verboten und Richtlinien auch Verhalten, das rechtlich zulässig und völlig unproblematisch ist. Und es gibt leider auch Richtlinien, die schlicht unrealistisch sind, das betriebliches Zusammenleben nicht ordnen, sondern eher erschweren.
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