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Leiharbeitnehmer können übergangsweise Kurzarbeitergeld beziehen

Kurzarbeitergeld kann weiterhin unter erleichterten Bedingungen bezogen werden. Die Bundesregierung hat die entsprechende Sonderverordnung erneut bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Außerdem haben die Politikerinnen und Politiker beschlossen, dass die Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld nun auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer gelten. Der Grund: Die Bundesregierung will eigenen Aussagen nach Betriebe vor negativen wirtschaftlichen Konsequenzen des Ukraine-Kriegs schützen.

Erleichterte Zugangsvoraussetzungen

Somit gelten folgende erleichterten Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende 2022: Es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gewährt wird.

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten während der Kurzarbeit eine berufliche Weiterbildung ermöglichen, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. Juli 2023. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und die entsprechende Weiterbildung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) zugelassen sind und die Weiterbildung mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz durchgeführt wird.

Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer

Darüber hinaus können zum 1. Oktober auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Sonderregelung gilt zeitlich befristet bis zum Jahresende 2022. „Wir stellen damit für die kommenden Monate Handlungsfähigkeit sicher, sollte sich die Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder der Corona-Pandemie weiter verschärfen“, begründete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Sonderregelung.

Die Entscheidung wird in der Zeitarbeitsbranche begrüßt. „Mit der Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Zeitarbeitskräfte hat die Politik endlich einen Schritt gemacht, der den Zeitarbeitsunternehmen eine größere Sicherheit für die Zeit wirtschaftlicher Unwägbarkeiten und konjunktureller Einbrüche gewährleistet“, sagt Martin Dreyer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Damit sei die Basis dafür geschaffen, dass auch Zeitarbeitsunternehmen zumindest bis Ende dieses Jahres bei schwierigen Auftragslagen flexibel reagieren und ihren Mitarbeitenden einen sichereren Arbeitsplatz bieten können, so Dreyer.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.