Transferzahlungen für Manager? „In Zukunft nicht ausgeschlossen“

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Herr Croset, im Fußball werden bei Spielerwechseln teilweise exorbitante Ablösesummen gezahlt. Ist so etwas auch in der „normalen“ Wirtschaft möglich?

Bekannt sind mir solche Fälle jedenfalls nicht. Ich glaube, die Frage ist noch eher eine theoretische. Allerdings halte ich es für absolut nicht ausgeschlossen, dass es angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels so etwas irgendwann einmal geben wird. Das treibt ja teilweise heute schon extreme Blüten.

Wie meinen Sie das?

Vor ein paar Jahren habe ich es noch für ausgeschlossen gehalten, dass Unternehmen ein Handgeld zahlen. Heute ist das in manchen Branchen nicht unüblich. Zudem kenne ich Fälle, in denen Kandidatinnen und Kandidaten trotz Vertragsstrafe eine Stelle nicht angetreten haben – und diese dann von einem anderen Unternehmen bezahlt wurde. Das ist ja schon eine Vorstufe.

Pascal Croset ist Inhaber der Arbeitsrechtsboutique Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. (Foto: Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht)
Pascal Croset ist Inhaber der Arbeitsrechtsboutique Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. (Foto: Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht)

Rechtlich möglich wären aber auch klassische Transferzahlungen, oder?

Ja, sinnvollerweise allerdings nur in wenigen Fällen. Nämlich immer dann, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht einfach kündigen beziehungsweise wechseln kann. In diesen Fällen müsste der neue Arbeitgeber sich den Wechsel „erkaufen“.

In welchen Fällen ist das der Fall?

Im Wesentlichen bei befristeten Verträgen. Denn die lassen sich nur dann ordentlich einseitig kündigen, wenn diese Möglichkeit vorher vereinbart wurde. Vorher geht das nur außerordentlich. Ein weiterer denkbarer Fall wäre das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Auch da könnte ein Unternehmen sagen, dass für Summe X das Verbot aufgehoben wird.

Wie sieht es bei unbefristeten Verträgen aus, die eine sehr lange Kündigungsfrist haben?

Auch da wäre es theoretisch denkbar. Wenn die Kündigungsfrist etwa auf ein Jahr zum Jahresende festgelegt ist, kann sich das auch hier lohnen. Eine noch deutlich längere Kündigungsfrist wäre gegebenenfalls schwierig, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Maximalgrenze des § 625 BGB ausreizt (5 1/2 Jahre). Wegen Artikel 12 des Grundgesetzes kann man den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ja nicht endlos daran hindern, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Stichwort Grundrechte: Wäre ein Transfermarkt nicht ohnehin Menschenhandel und damit illegal?

Das ist eine Machtfrage. Wir reden ja hier davon, dass der Arbeitnehmer sagt, er wolle vorzeitig ausscheiden und einen neuen Job annehmen. Deshalb wäre das bei Managern oder Profifußballern kein Menschenhandel. Bei Jugendfußballern kann man das anders sehen.

Aber was spricht denn in der Praxis gegen Transferzahlungen im klassischen Management?

Es würde ein zu hoher Abstimmungsbedarf bestehen und keiner der Beteiligten hat wirklich Erfahrung mit dieser Konstellation. Es müsste erst so viel verhandelt und abgestimmt werden, dass es zu unattraktiv wird. Im Profifußball werden Details der Abfindung häufig schon im Anstellungsvertrag geregelt. Was dort marktüblich ist, dürfte sich im Wirtschaftsleben als Dealbreaker erweisen: Schon bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses lange über die Trennungsmodalitäten verhandeln.

Wieso?

Da gehört es einfach zum Geschäft und ist von Anfang an eingeplant. Da wundert es keinen mehr, wenn solche Modalitäten im Vertrag stehen. Der Wertzuwachs im Falle des späteren Exit ist auf beiden Seiten Teil des Geschäftskonzeptes. Die Etats mehrerer deutscher Fußballvereine leben davon, gelegentlich einen Spieler zum FC Bayern München zu transferieren.

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Fußballclubs sind heute oft wie mittelständige Unternehmen organisiert – und betreiben ebenso wie diese auch HR-Arbeit, vor allem für die Beschäftigten im Hintergrund. Aber auch vom Umgang mit den Profispielerinnen und -spielern können Personalabteilungen manchmal lernen. Und natürlich stellen sich auch im Profisport arbeitsrechtliche Fragen.

Matthias Schmidt-Stein war bis Oktober 2025 Redaktionsleiter Online der Personalwirtschaft und leitete gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigte er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.