Das Bundesurlaubsgesetz enthält Vorschriften zu den Urlaubsansprüchen von Angestellten, regelt dabei aber nicht alle Fragestellungen. Streitigkeiten über Urlaubstage landen daher immer wieder vor den Arbeitsgerichten. Kennen Sie die wichtigsten Vorgaben und Rechtsprechungen zum Urlaub?
Übertragen von Urlaubsansprüchen
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen im Jahr vor, also bei sechs Arbeitstagen in der Woche. Wer eine Fünf-Tage-Woche hat, muss demnach mindestens 20 Tage im Jahr frei haben. Nicht immer wurden am Ende eines Jahres tatsächlich alle Urlaubstage genommen. Bei dringenden betrieblichen Gründen (etwa einem Jahresabschluss) oder in der Person liegenden Gründen (Krankheit) können Urlaubstage mit ins nächste Jahr genommen werden.
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