Wir haben für Teil 37 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Johannes Loch, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, nachgefragt, was zu tun ist, wenn sich Mitarbeitende um Urlaub an Brückentagen streiten.
Personalwirtschaft: Wann kann der Arbeitgeber Urlaub an Brückentagen nicht gewähren?
Johannes Loch: Zunächst ist zu sagen, dass Brückentage reguläre Arbeitstage sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht für die Festlegung des Urlaubs an Brückentagen keine Sonderregelungen vor, sondern es gelten die allgemeinen Grundsätze. Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub für einen Brückentag beantragt, hat der Arbeitgeber diesen Urlaubswunsch zu berücksichtigen. Der Urlaubsantrag kann aber abgelehnt werden, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Zudem könnten die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter vorrangig sein, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich sein sollte, alle Urlaubswünsche für einen Brückentag zu gewähren.
Zugang wählen und weiterlesen:
- Alle Plus-Artikel nutzen
- Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
- Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
- Alle Plus-Artikel nutzen
- Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
- Jederzeit monatlich kündbar
