Wir haben für Teil 32 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ bei Dr. Gerlind Wisskirchen, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei CMS, nachgefragt, woraus es ankommt, wenn ausländische Arbeitskräfte in Deutschland angestellt werden.
Personalwirtschaft: Was ändert sich arbeitsrechtlich, wenn Unternehmen international statt nur im Inland rekrutieren?
Gerlind Wisskirchen: Zunächst gilt zu klären, welches Recht überhaupt Anwendung findet. Wenn wir den nach Deutschland kommenden Arbeitnehmer in den Blick nehmen und nicht diejenigen, die in ihrem Land bleiben, so wird innerhalb der EU-Verordnung Rom I explizit geregelt, welches Recht Anwendung findet. Sofern die Parteien keine Vereinbarung über das anwendbare Recht treffen, gilt das Recht des üblichen Arbeitsortes.
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