Wir haben für Teil 30 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Paul Tophof, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr, nachgefragt, welche arbeitsrechtlichen Vorgaben es für Werkstudierende gibt.
Personalwirtschaft: Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie Werkstudierende einstellen?
Paul Tophof: Werkstudierende-Verträge sind grundsätzlich ganz normale Arbeitsverträge. Häufig kann auf vorhandene Arbeitsvertragsmuster aufgesetzt werden. Jedoch sollte bei der Vertragserstellung darauf geachtet werden, dass die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten im Vertrag korrekt gespiegelt werden.
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