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Wie können Unternehmen Mitarbeitende in der Energiekrise unterstützen?

Wir haben für Teil 29 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” das Rechtsgebiet geändert und uns ein aktuelles HR-Thema aus der Steuerrechts-Brille angeschaut: Inflationsboni und -Darlehen. Als Experte erklärt diesmal Steuerberater Wolfgang Schürmeyer, was ein Arbeitgeber aus steuerrechtlicher Sicht beachten muss, wenn er seine Mitarbeitenden in Zeiten der Energiekrise und Inflation mit monetären Benefits unterstützen möchte.

Personalwirtschaft: Herr Schürmeyer, wie können Unternehmen ihre Mitarbeitenden in Zeiten der Inflation mit monetären Benefits unterstützen?
Wolfgang Schürmeyer: Zum einen können Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein zinsloses Darlehen gewähren, das die Beschäftigten wieder zurückzahlen müssen. Es ist eine Liquiditätshilfe für die Beschäftigten, damit diese temporäre finanzielle Engpässe überbrücken können. Das zinslose Darlehen darf nicht höher als 2.600 Euro sein – sonst müssen Zinsen auf das geliehene Geld anfallen. Ansonsten müssten die Zinsen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Arbeitgeber kann den Betrag einmal oder in Raten sukzessive zahlen.

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