Wir haben für Teil 27 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Dr. Anne Förster, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft, nachgefragt, was beim Statusfeststellungsverfahren geändert wurde.
Personalwirtschaft: Worum geht es bei dem reformierten Statusfeststellungsverfahren?
Anne Förster: Mit diesem Verfahren soll geklärt werden, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Nach Einleitung des Verfahrens durch die Beteiligten und Einreichen der notwendigen Unterlagen überprüft dies die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bundes (DRV). Mit der Reform sollte nun der Verfahrensprozess vereinfacht und beschleunigt werden.
Warum wurde es nun reformiert?
In der Praxis wurde bemängelt, dass die DRV im Zweifelsfall eher feststellt, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Argumentiert wird damit, dass die DRV ein ureigenes Interesse daran habe, mehr Beitragszahler zu generieren. Die DRV selbst weist zurück, sich überwiegend für ein Ergebnis – dass es sich um einen Beschäftigten handelt – zu entscheiden. Der Gesetzgeber begründete die Reform aber unter anderem damit, dass das bisherige Verfahren auf wenig Akzeptanz stieß. Und zwar deshalb, weil bei den Betroffenen der Eindruck entstand, dass individuelle Gegebenheiten nicht gewürdigt wurden und es zu pauschalen Beurteilungen kam.
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