Für Teil 66 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir mit Isabel Hexel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei Oppenhoff, gesprochen. Sie ist spezialisiert auf Compliance & Internal Investigations.
Personalwirtschaft: Welche Rolle hat HR bei Internal Investigations?
Isabel Hexel: Geht es bei internen Ermittlungen um Vorwürfe im Rahmen des Arbeitsverhältnisses – also Fehlverhalten eines Mitarbeitenden jeglicher Art –, so wird HR neben der Compliance- und Fachabteilung sehr schnell mit dazugeholt. Die Beteiligten müssen bewerten, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, die eine Freistellung, Abmahnung oder sogar Kündigung erfordert. Dazu wird die Personalabteilung zurate gezogen.
Ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Die zuständigen Organe eines Unternehmens müssen bei Verdacht auf Rechtsverstöße den Sachverhalt aufklären, um sicherzustellen, dass sich das Unternehmen rechtmäßig verhält und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Daher sind Internal Investigations bei einem vorliegenden Verdacht eines Compliance-Verstoßes gängige Praxis.
In welchen Fällen kommt es überhaupt zu Internal Investigations?
Das ist in der Praxis sehr unterschiedlich. Zum einen gibt es seit Mitte 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz, wodurch Unternehmen interne Meldestellen für zum Beispiel straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße jeglicher Art eingerichtet haben. Zahlreiche Unternehmen hatten auch vorher schon Whistleblowing-Hotlines. Die Zuständigen prüfen die Meldungen und leiten gegebenenfalls interne Ermittlungen ein. Andere Auslöser sind Vorwürfe gegen Mitarbeitende oder Führungskräfte, die nicht selten nach einer ausgesprochenen Kündigung ans Licht kommen. Ebenso sind Presseberichte häufig Grund für Internal Investigations.
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