Wir haben für Teil 54 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Christoph Seidler, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke, über das Instrument der Kapitalbeteiligung gesprochen und klären die rechtlichen Fragen.
Personalwirtschaft: Herr Seidler, was sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme?
Christoph Seidler: Mitarbeiterbeteiligungen dienen dazu, Beschäftigte am Unternehmenserfolg zu beteiligen und zu incentivieren. Anders als bei klassischen Bonusmodellen nicht über jährliche Zahlungen, sondern über eine Beteiligung an dem Unternehmen.
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