Wie steht es mit der Unfallversicherung beim mobilen
Arbeiten? Und wie wird sichergestellt, dass firmeninterne Daten immer noch
geschützt sind, auch wenn die Arbeitnehmer von den unterschiedlichsten Orten
aus arbeiten? Diese Dinge gilt es bei der Einführung von mobilem Arbeiten zu
beachten.
Immer mehr Unternehmen und Beschäftigte finden Gefallen am
mobilen Arbeiten. Dabei arbeiten sie ortsungebunden und oft zeitunabhängig. Der
Austausch mit den Kollegen erfolgt über technische Geräte, über Chat, Mail, Videokonferenzen
und Telefon. Die Flexibilität und Freiheit, die diese ortsunabhängige Form des
Arbeitens bietet, ziehen viele Arbeitnehmer mit ihrem Laptop in Richtung Elternhaus,
die Wohnung des Partners oder den Park. Für Arbeitgeber und ihre
Personalabteilungen bietet das mobile Arbeiten allerdings zahlreiche Stolperfallen.
Drei der wichtigsten führen wir hier auf.
Unfallversicherung
Bei der Arbeit an unterschiedlichen Orten ist es nicht immer
ganz einfach, zwischen Arbeits- und Freizeitsituation zu unterscheiden. Wann
ist man noch über den Arbeitgeber versichert und wann nicht mehr? Wie genau
hier auf Details geachtet werden muss, zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts in
München vom Juli 2019. Damals entschieden die Richter, dass selbst der Gang von
und zur heimischen Toilette beim Home Office nicht von der Unfallkasse
abgesichert ist. Zusätzlich verweist Ebru Kuleci von der Kanzlei Pathe &
Kuleci auf die Pflicht zur Gefahrenbeurteilung des Arbeitsorts, um den
Arbeitsschutz zu gewährleisten. „Dies dürfte problematisch werden, wenn der
Arbeitsplatz sich an einem Erholungsort befindet“, sagt Kuleci. Will sich der
Mitarbeiter beispielsweise auf eine Workation nach Portugal begeben und sich
dort in einem Hotel niederlassen, um zu arbeiten und nach der Arbeitszeit Urlaub
zu machen, könnte eine Analyse des Arbeitsplatzes schwierig sein.
Datenschutz
Der Zugriff fremder Dritte auf Unternehmensdaten muss
verhindert werden. Hier könnte bereits das WLAN eines öffentlichen Ortes oder
eines Cafés ein mögliches Problem für den Datenschutz darstellen. Schließlich
ist es oftmals darauf ausgelegt, dass eine Vielzahl von Nutzern schnell Zugriff
darauf haben, erwähnt Arbeitsrechtler Dennis Kallabis. Um diese mögliche
Sicherheitslücke zu umgehen, könnte mit einer Verschlüsselung oder einem
VPN-Tunnel als Schutz für die sensiblen Daten gearbeitet werden. SAP-Germany-Personalleiter
Cawa Younosi hat zum Beispiel für seine Mitarbeiter eine Awareness-Schulung zum
Thema Cyber-Sicherheit verpflichtend gemacht und ein E-Book mit Leitlinien zum
Datenschutz beim mobilen Arbeiten bereitgestellt. „Hierbei sollte natürlich
auch geschaut werden, ob sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers überhaupt für das
mobile Office eignet“, sagt Younosi. Wer mit sensiblen Daten arbeitet, sollte
folglich nicht unbedingt die Erlaubnis bekommen, mobil zu arbeiten.
Betriebsrat und IT-Service
Eine Absprache mit dem Betriebsrat ist bei der Genehmigung zum
mobilen Arbeiten ebenfalls nötig, wenn es einen solchen gibt. „Es handelt sich
in vielen Fällen um eine Versetzung, die mitbestimmungspflichtig ist“, sagt
Kallabis. Regeln sollten Personaler auch vor dem Antritt des mobilen Arbeitens,
was im Falle von Defekten der technischen Arbeitsmittel geschieht. Für das
mobile Arbeiten gibt es bei SAP Germany einen postalischen IT-Service. Wenn ein
technisches Endgerät kaputt geht, kann dieses an den entsprechenden IT-Service
geschickt werden und ein neues beantragt werden, das auch per Post zu dem
derzeitigen Arbeitsort gesandt wird.
Wie genau mobiles Arbeiten in einem Unternehmen aussehen kann, zeigen unter anderem Pepsico Deutschland und Telecolumbus. Welche Auswirkungen mobiles Arbeiten auf die Effizienz hat, wurde in einer Capgemini-Studie untersucht.