Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll am 30. Juni 2023 enden. Danach werde Deutschland zu den Vorkrisenreglungen zurückkehren. Das sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview mit der Rheinischen Post. Eine offizielle Stellungnahme aus dem Ministerium liegt noch nicht vor.
Die Entscheidung stützt der SPD-Politiker auf die wirtschaftliche Entwicklung und den hohen Beschäftigungsstand in Deutschland. Beide sind laut Heil „aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten. “
Heil fügte hinzu, dass im Frühjahr 2020 – auf dem Höhepunkt der Coronakrise – 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit beschäftigt waren. Aktuell sind es nur noch 162.000. Ohne die Sonderregelungen wäre nach einer Studie des Internationalen Währungsfonds die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen. „Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben“, sagt der SPD-Politiker. Er resümiert: „Das Kurzarbeitergeld war in den letzten drei Jahren eine große Erfolgsgeschichte und die Basis für unseren starken Arbeitsmarkt.“
Mehr Geld für Qualifizierung und Weiterbildung
In den Jahren 2020 bis 2022 habe der Staat insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Nun will Heil andere Themen in den Fokus nehmen, etwa die Fachkräftesicherung: „Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren.“ Außerdem müsse die Bundesagentur für Arbeit Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können.
Die Bundesregierung hatte im März 2020 mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ den Zugang zu Kurzarbeit wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie vereinfacht. Betriebe konnten seither bereits dann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von Arbeitszeitkürzungen mit einem Bruttolohnausfall von mindestens 10 Prozent betroffen waren. Vor der Coronakrise bestand erst dann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von Arbeitszeitreduzierungen betroffen war. Auch weitere Regelungen waren erleichtert worden. So wurde vor der Coronakrise für die Gewährung von Kurzarbeitergeld gefordert, dass in Betrieben mit entsprechenden Vereinbarungen zunächst negative Arbeitszeitkonten aufgebaut werden mussten, bevor diese Kurzarbeit anmelden konnten. Auch diese Voraussetzung musste laut den vereinfachten Regelungen nicht erfüllt werden.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersvorsorge. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Magazin "Comp & Ben". Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.