Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) auf einen neuen gemeinsamen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche geeinigt. Der neue Vertrag löst die bisherigen Tarifverträge zur Leiharbeit ab, vorausgesetzt, weder die Tarifkommission der Arbeitgeber noch die GVP widersprechen dem Vertrag. Das ist noch bis zum 20. Juni dieses Jahres möglich. In Kraft tritt er dann zum 1. Januar 2026.
Die bisherigen zwei Tarifverträge bestanden zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Der Schritt zu einem einheitlichen Regelwerk war notwendig geworden, da sich die beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ Ende 2023 zum neuen GVP verschmolzen hatten.
Zeitarbeit: Auszahlung bereits ab 91 Plusstunden
Die ersten regulären Tarifverhandlungen zur Höhe der Entgelte mit dem neuen Verband beginnen erst im August 2025, da die bisherigen Entgelttarifverträge zu Ende September dieses Jahres von den Gewerkschaften gekündigt worden sind. Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag wurden aber schon jetzt fusioniert. Das Ergebnis dieser Fusion umfasst Verbesserungen für die Beschäftigten. So sieht das Arbeitszeitmodell – nach einer Übergangsfrist – nun ein einheitliches und verstetigtes Monatsentgelt vor. Beim Arbeitszeitkonto werden Plusstunden künftig bereits ab einer Schwelle von 91 Stunden ausgezahlt; bisher lag die Schwelle bei 105 Stunden.
Auch bei der Abrechnung der Wegezeiten gibt es Verbesserungen für die Beschäftigten. Bei Wegezeiten, die bei der Bezahlung angerechnet werden können, wird nun der reale Arbeitsweg zugrunde gelegt, also die Wegstrecke vom Wohn- zum Arbeitsort und nicht mehr die von der Niederlassung des Leihunternehmens zum Einsatzort. Beim Urlaubsanspruch und bei den Jahressonderzahlungen werden außerdem künftig Eltern- und Pflegezeiten jeweils für bis zu zwölf Monate angerechnet.
Alexander Bissels, Partner bei der Kanzlei CMS, hat sich als Arbeitsrechtler auf die Zeitarbeitsbranche spezialisiert und freut sich beim neuen Tarifvertrag vor allem über eines: „Arbeitsverträge können bereits ab August dieses Jahres nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG in Textform (also auch per E-Mail) geschlossen werden.” Die in den Tarifwerken von BAP und iGZ vorgesehene strenge und seines Erachtens überholte Schriftform sei damit Geschichte. Diese Bürokratieerleichterung ist für viele andere Unternehmen bereits zum Jahreswechsel in Kraft getreten, allerdings galt in der Zeitarbeit weiterhin die tarifliche Regelung.
In der Leiharbeitsbranche arbeiten rund 560.000 Beschäftigte. Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der der DGB mit seinen Gewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Verhandlungen führt. Der Tarifvertrag gilt für alle Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied des GVP ist oder, ohne Mitglied zu sein, das Tarifwerk anwendet.
Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersvorsorge. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Magazin "Comp & Ben". Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.

