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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner fällt weg

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, musste bisher ab einem bestimmten Nebeneinkommen eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Das wird sich künftig ändern. Nach einem Beschluss des Bundestags fällt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ab dem 1. Januar 2023 ersatzlos weg. Die Neuregelung betrifft unter anderem Personen mit der sogenannten Rente ab 63.

Das gilt bisher

Nach bisher geltender Rechtslage können Rentnerinnen und Rentner erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt hinzuverdienen, ohne dass ihr Rentenanspruch gekürzt wird. Für Frührentner gilt noch bis zum Jahresende 2022 eine Hinzuverdienstgrenze. Eine coronabedingte Sonderregelung ermöglicht Frührentnern allerdings schon jetzt einen stark erhöhten Hinzuverdienst von bis zu 46.060 Euro pro Kalenderjahr ohne Rentenkürzung. Zuvor durften Frührentner lediglich 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass sie eine Kürzung ihrer Rente in Kauf nehmen mussten.

Was gilt für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente?

Eine Verbesserung gibt es auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente: Deren Hinzuverdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2023 von aktuell 6.300 Euro auf je nach Einzelfall bis zu 34.500 Euro jährlich.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 7. September 2022 veröffentlicht und nun upgedatet.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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