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Tariflöhne in der Zeitarbeit zum 1. April gestiegen

Die Anhebung gilt für die unterste der neun Entgeltgruppen. Für die Entgeltgruppen 2 bis 9 wurde eine Anhebung der Löhne von 3,5 Prozent im Westen und 4,3 Prozent im Osten zum 1. April 2015 vereinbart. Am 1. Juni 2016 steigen sie noch einmal um 2,3 Prozent (West) beziehungsweise um 3,7 Prozent (Ost). In Westdeutschland müssen dann mindestens 9 Euro pro Stunde, im Osten 8,50 Euro gezahlt werden. Die Tarifverträge haben nach Angaben des DGB eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016.

Elf Branchen mit Zuschlags-Tarifverträgen

„Je mehr Qualifikationen für einen Job erforderlich sind, desto mehr Geld gibt es dafür“, heißt es dazu beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Während beispielsweise in Entgeltgruppe 1 Tätigkeiten entlohnt werden, die lediglich eine betriebliche Einweisung erfordern, sind es in der höchsten Entgeltgruppe 9 selbstständig ausgeführte Arbeiten, „für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich“ ist. Für diese Entgeltgruppe ist seit dem 1. April ein Stundenlohn von 19,55 Euro vorgesehen.

Darüber hinaus bestehen in elf Branchen Zuschlags-Tarifverträge, die bei den Zeitarbeitsunternehmen erfragt werden können. Sie honorieren unter anderem eine lange ununterbrochene Tätigkeit bei einem Kunden. Diese Boni würden prozentual zum iGZ-DGB-Basislohn berechnet, so dass eine tarifliche Lohnerhöhung gleichzeitig auch diese Zuschläge erhöhe. (ds)

Eine Übersicht über die derzeit gültigen Entgelte und Zuschläge kann hier kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: www.personalpraxis24.de