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Corona-Verdacht bei einem Mitarbeiter: Das ist zu tun

Desinfektion Büroschreibtisch
Wenn ein Mitarbeiter sich mit dem Coronavirus ansteckt, gehört die Desinfektion seines Schreibtischs zu den ersten Schritten. (Foto: BGStock72 – stock.adobe.com)

Bei hohen Inzidenzzahlen ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch im Unternehmen ein Corona-Fall auftritt. Dann gilt es, dass sich Kolleginnen und Kollegen nicht anstecken. Für die meisten Bürobeschäftigten lässt sich das Risiko durch die Arbeit von zu Hause senken, zur Zeit ist dies sogar Pflicht. Millionen Beschäftigte in Deutschen Unternehmen haben diese Möglichkeit allerdings nicht, sie können ihre Arbeit nur vor Ort verrichten.

Um ihren Schutz bei einem Verdacht oder sogar bestätigten Covid-Fall in der Belegschaft sicherzustellen, lohnt ein Blick in die entsprechende Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die zwar schon zu Beginn des Jahres – also zu einem Zeitpunkt, als nur ein Bruchteil der Belegschaften geimpft war – veröffentlicht wurde, deren Hinweise aber zu weiten Teilen auch heute noch gelten.

Gibt es konkrete Hinweise auf eine Infektion, weil ein Mitarbeiter zum Beispiel typische Covid-Symptome zeigt, rät die DGUV zu folgendem Vorgehen:

  • Der Mitarbeiter sollte sofort nach Hause geschickt werden. Er oder Sie sollte umgehend telefonisch einen Termin beim Hausarzt vereinbaren. (In einigen Bundesländern und Kommunen bieten die kassenärztlichen Vereinigung oder öffentliche Testzentren auch kostenlose PCR-Test für Verdachtsfälle an. [Anm. d. Red.])
  • Räume, in denen sich die Person aufgehalten hat, sollten umgehend gründlich gelüftet werden.
  • Kontaktflächen wie Türgriffe, die die Person berührt haben könnte, sind sorgfältig zu reinigen. Das Desinfizieren dieser Flächen mit geeigneten Desinfektionsmitteln bietet zusätzlichen Schutz.
  • Zur Ermittlung der Infektionskette müssen die Kontakte der Person im Unternehmen nachvollzogen werden, die sich in unmittelbarer Nähe der Person aufgehalten haben. Mit wem hat die Person gesprochen? Wer hatte am Tag Kontakt zur Person?
  • Der Arbeitgeber sollte gegebenenfalls in Kontakt mit dem Mitarbeitenden bleiben, um gegebenenfalls Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.
  • Unternehmen können auch mit der infizierten Person abstimmen, ob und in welchem Ausmaß das Arbeiten von zu Hause möglich und sinnvoll ist. Auch kann besprochen werden, ob die Möglichkeit besteht, Überstunden abzubauen oder Urlaub zu nehmen.

Daneben rät die DGUV zu präventiven Maßnahmen, um Betriebsausfällen und -störungen vorzubeugen. Einige von ihnen, wie die Implementierung eines Hygienekonzeptes, sind seit einiger Zeit auch rechtlich geboten.

Ein Pandemieplan sollte laut den Experten zum Beispiel regeln,

  • wer ab wann zuständig und Ansprechpartner ist;
  • wie und über welche Kanäle die Belegschaft darüber informiert wird, dass sich ein Kollege beziehungsweise eine Kollegin infiziert hat;
  • wer einen Ansprechpartner des Arbeits- und Gesundheitsschutzes benachrichtigt;
  • welche Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Impfungen, angeboten werden;
  • welche Hygieneregeln, wie das Waschen der Hände, zu beachten sind;
  • wie die Geschäftsprozesse trotz Personalausfall weiterlaufen können;
  • wann Mitarbeitende mit welchen Symptomen der Arbeit fern bleiben und zum Arzt gehen sollen;
  • und wie mit Dienstreisen umzugehen ist.

Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.

Tim Stakenborg verantwortet die Heftplanung des Magazins Personalwirtschaft. Zudem betreut er das Thema Aus- und Weiterbildung (inklusive MBA und E-Learning) und beschäftigt sich mit dem Bereich Employee Experience und Retention.