bAV-Modelle – krisenfest und zukunftssicher aufgestellt

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Der Gesetzgeber will die bAV attraktiver machen. In den Unternehmen spielt die Betriebsrente wieder eine größere Rolle. Herr Dr. Jasper, ist die Bedeutung des bAV-Preises damit auch höher?
Thomas Jasper:
Es wäre schön, wenn wir hier noch mehr praxisrelevante Impulse von Seiten der Regierung bekommen könnten. So ein Impuls ist das Sozialpartnermodell im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Auch wenn es bereits einige Projekte im Markt gibt, fehlt doch noch der große Durchbruch. Aber zu Ihrer konkreten Frage. Ich glaube, der Deutsche bAV-Preis hat seit seiner Gründung mit den vielen ausgezeichneten Projekten bereits gezeigt, dass die bAV eine große Bedeutung hat. Nachdem aber die Themen Alterssicherung bei den Mitarbeitenden einerseits und Wettbewerb um Arbeitskräfte bei den Unternehmen andererseits wichtiger denn je sind, überträgt sich das natürlich auf den Deutschen bAV-Preis.

Uniper hat im vergangenen Jahr den 1. Preis in der Kategorie der Großunternehmen gewonnen. Wie schauen Sie rückblickend auf die Bedeutung des bAV-Preises, Herr Eisele?
Martin Eisele:
Der 1. Preis und damit die Auszeichnung durch eine sehr fachkundige Jury hat uns als Projektteam, bestehend aus Group Finance & Investor Relations und HR, natürlich sehr gefreut. Damit wurde auch der von Uniper eingeschlagene Weg, die bAV zukunftsfit und attraktiv aufzustellen, bestätigt. Zudem die Auszeichnung, dass unsere Pionierarbeit gewürdigt wurde – nach der Idee startete die Umsetzung des Modells auf der sprichwörtlich grünen Wiese, es gab wenige Anhaltspunkte, an denen man sich als Projektteam orientieren konnte.

Der bAV-Preis ist in die Kategorien Großunternehmen und KMU aufgeteilt. Warum unterscheiden Sie?
Jasper:
Die Anforderungen an die bAV und deren Ausgestaltung für die Mitarbeitenden sind doch oftmals sehr unterschiedlich in diesen beiden Größenkategorien von Unternehmen ausgeprägt. Zudem sind die Möglichkeiten, vor allem in Bezug auf finanzielle Mittel, aber auch an Ressourcen, für ein international agierendes Großunternehmen deutlich größer, als dies bei einem eher kleinen mittelständischen Unternehmen der Fall ist. Und das wollten wir in den Preiskategorien abbilden, sodass auch die Voraussetzungen für die Bewertung und Preisverleihung ähnlich sind. Im Rückblick zeigt sich, dass wir damit viele großartige Projekte aus kleinen und mittelständischen Unternehmen würdigen konnten.

Wie belastend sind Inflation, Krieg und Konjunkturschwäche aktuell für die bAV?
Jasper:
Wie für viele Unternehmen und Privatpersonen generell ist auch die bAV nicht ganz losgelöst von solchen externen Einflüssen. Allerdings haben sich die meisten Unternehmen in der bAV krisenfest aufgestellt und die Versorgungsangebote für die Mitarbeitenden zukunftssicher gemacht, so dass ich hier wenig Einflüsse sehe. Kapitalmarktorientierte Zinsmodelle und eine Kapitalanlage, die an der Langfristigkeit der bAV ausgerichtet ist, sind hier aus meiner Sicht ganz wesentliche Stichworte.

Die EZB und andere Zentralbanken haben mit Zinssenkungen begonnen. Wie wirkt sich das auf die bAV und die Unternehmen aus?
Jasper:
Der sehr starke Zinsanstieg der letzten Jahre hat zu deutlicher Entlastung auf der Passivseite und aufgrund der gefallenen Verpflichtungen insgesamt zu besseren Bedeckungsquoten geführt oder im Falle der Innenfinanzierung die Unternehmensbilanzen entlastet. Eine Besonderheit stellt sicherlich das Jahr 2022 dar, wo aufgrund der zu Jahresbeginn noch bestehenden Negativzinsen und des dann rasanten Zinsanstiegs im zweiten Halbjahr die Deckungsvermögen sowohl im Anleihen- als auch Aktienbereich parallel gelitten haben. Ab diesem Zeitpunkt konnten aber Anleger wieder Gelder zu höheren Kupons oberhalb der durchschnittlichen Rechnungszinsen anlegen und somit eine Risikoreduzierung in den Deckungsvermögen erreichen.

Uniper ist der erste Konzern, der zusammen mit zwei Gewerkschaften eine reine Beitragszusage (rBZ) an den Start gebracht hat. Was sind die wesentlichen Elemente Ihres Sozialpartnermodells (SPM)?
Eisele:
Die bAV hat bei Uniper einen hohen Stellenwert und wird regelmäßig weiterentwickelt. Ziel war es, eine moderne Zusage anzubieten, welche die attraktiven Beiträge Unipers mit der Möglichkeit der Partizipation an einer chancenorientierten Kapitalanlage kombiniert und dadurch den Aufbau eines Kapitalstocks erlaubt. Die Möglichkeiten im SPM bieten genau dies. Eines der Kernelemente unseres Modells ist die Einarbeitung des sogenannten Sicherungsbeitrags. Das BetrAVG sieht vor, dass zur Absicherung der reinen Beitragszusage ein Sicherungsbeitrag im Tarifvertrag vereinbart werden soll – aber eben nicht muss. Rentenzahlungen in der reinen Beitragszusage können schwanken (können erhöht werden, können aber auch sinken). Sollten, etwa durch eine negative Portfolioentwicklung, die Renten abgesenkt werden müssen, so kann diese Leistungskürzung durch die Verwendung des arbeitgeberfinanzierten Sicherungsbeitrags gemindert werden. Insofern erfüllt der Sicherungsbeitrag die Funktion einer Absicherung, ohne jedoch eine Garantie mit den entsprechenden bilanziellen Konsequenzen darzustellen. In unserem Modell ist ein Mechanismus vorgesehen, welcher eine effiziente Verwendung des Sicherungsbeitrags ermöglicht. Wird der Sicherungsbeitrag aber nicht benötigt und wächst der aus den Sicherungsbeiträgen gebildete Puffer über eine sogenannte Obergrenze hinaus, so werden weitere Sicherungsbeiträge an die aktiven Versorgungsberechtigten nach Köpfen aufgeteilt – aus unserer Sicht effizient und eine Erhöhung der Generationengerechtigkeit innerhalb des SPM.

Wie hat sich das SPM entwickelt?
Eisele:
Im Januar 2023 startete unser Modell für neue Mitarbeitende, seither fließen die ersten Beiträge. Im April 2023 hatten die Bestandsmitarbeitenden bei Uniper die Möglichkeit, mit zukünftigen Beiträgen in die rBZ zu wechseln, und hier war uns Flexibilität wichtig: Die Mitarbeitenden konnten das Wechselangebot getrennt für die arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Beiträge wahrnehmen – also nur mit einer Beitragsart in die rBZ wechseln, mit beiden Beitragsarten oder komplett in einem der Altsysteme verbleiben. Dem Wechselangebot waren unterschiedliche Informationsformate vorangegangen, von Onlinesessions über Vor-Ort-Informationsveranstaltungen in unseren Kraftwerken bis zur Erstellung einer Informationsseite in unserem Intranet sowie einer extern zugänglichen Website.

Wie sehen Sie die Entwicklungsmöglichkeiten des SPM?
Jasper:
Sechs Jahre nach Einführung des SPM als reine Beitragszusage fällt das Zwischenfazit für mich gemischt aus. Während in einigen Branchen entsprechende Tarifverträge vereinbart wurden, ist für viele Unternehmen und Beschäftigte der Zugang zu einem SPM weiterhin nicht möglich. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die konsequente Kapitalmarktbindung sowie das Garantieverbot, vereint mit der Einbindung der Tarifparteien, bedeuten einen wahren Paradigmenwechsel in der deutschen bAV-Landschaft, der diverse Neupositionierungen sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erfordert. Eine Herausforderung für Unternehmen ist sicherlich neben dem Zugang zu einem SPM auch die Integration eines SPM in bestehende bAV-Systeme. Wenn diese Schwierigkeiten gelöst werden, gibt es weiterhin viel Potenzial für das SPM. Aber es lohnt sich auch weiterhin ein Blick auf bestehende Alternativen. Auch in klassischen Direktzusagen oder Pensionsfonds lässt sich eine konsequente Kapitalmarktbindung umsetzen, die auch die Auszahlungsphase einschließt – als Rate mit Überschusszuweisung oder, analog zum SPM, als lebenslange Fondsrente im Pensionsfonds.

An welchen Stellschrauben wollen Sie nachjustieren?
Eisele:
Momentan sehen wir keinen direkten Anpassungsbedarf. Unsere rBZ funktioniert so, wie es von uns geplant war. Auch die Arbeit im Sozialpartnerbeirat hat sich seit dem Start unseres SPM bewährt. Für die Verbreitung der rBZ wäre es vermutlich hilfreich, wenn die diskutierten und zum Teil angekündigten Gesetzesänderungen, zum Beispiel zur Einschlägigkeit von Tarifverträgen, umgesetzt und gegebenenfalls die Regelungen zur begrenzten Steuerfreiheit angepasst würden. Viele Unternehmen denken über die bAV nach.

Welchen Ratschlag können Sie KMUs geben?
Eisele:
Die reine Beitragszusage ermöglicht es Arbeitgebern, eine moderne bAV mit attraktiven Beiträgen anzubieten. Durch den Wegfall von Garantien einerseits und der Beitragsleistung als einzige finanzielle Verpflichtung andererseits entfallen aus Sicht des Arbeitgebers die langfristigen bilanziellen Folgewirkungen, wie dies bei garantiebasierten Zusagen der Fall ist. Die vertragliche Grundlage bildet ein Tarifvertrag, Arbeitgeber sollten frühzeitig den Kontakt zu Gewerkschaften und der Mitbestimmung aufnehmen und ein gemeinsames Zielbild für die reine Beitragszusage formulieren. Darunter fallen beispielsweise der geplante Geltungsbereich, Personenkreis, Wahlmöglichkeiten, eine Beitragsstaffel oder auch die Kombination mit der Abbildung von Invaliditäts- und Todesfallleistungen. Weiter sollte genug Zeit eingeplant werden, sowohl für die Abstimmung zwischen den Tarifvertragsparteien als auch für die Kommunikation mit den Mitarbeitenden.