Insgesamt 1.111.271 Menschen mit einer Schwerbehinderung hatten im Jahr 2021 einen sozialversicherungspflichtigen Job in einem Betrieb mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Damit haben gerade einmal 39 Prozent der Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt. Fünf Jahre zuvor lag diese Quote mit 39,9 Prozent sogar etwas höher. Weitere 35,1 Prozent der Unternehmen haben ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, auch diese Zahl ist im Vergleich zu 2016 nahezu unverändert. Diese Zahlen hat die Bundesagentur für Arbeit bekanntgegeben.
Ab welcher Größe gilt die Beschäftigungspflicht?
Die gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung ist nach Betriebsgröße gestaffelt: Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen sind zwei Schwerbehinderten-Arbeitsplätze Pflicht. In größeren Unternehmen müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden.
Mehr als 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Handel.
Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Forschung & Lehre sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis.

