Etliche Unternehmen investieren viel in die Vergütung ihrer Mitarbeitenden. Sie zahlen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, finanzieren betriebliche Altersvorsorge, gewähren steuerfreie Sachbezüge und Essenszuschüsse und bieten ein breites Spektrum weiterer Nebenleistungen. Und dennoch fühlt sich ein Großteil der Belegschaft unterbezahlt. Das liegt nicht immer daran, dass das Angebot unzureichend ist. Es liegt häufig daran, dass es schlicht unsichtbar bleibt.
Dass tatsächlich vorhandene Investitionen in der Belegschaft oft nicht bekannt sind, belegen „Studiendaten“ eindeutig: 80 Prozent der Arbeitnehmenden unterschätzen den Wert ihres Gesamtvergütungspakets erheblich, weil Zusatzleistungen wie Versicherungsbeiträge, Zuschüsse und geldwerte Vorteile in ihrem Bewusstsein nicht als Teil des eigenen Gehalts auftauchen. Im Durchschnitt nehmen Beschäftigte lediglich 67 Prozent ihrer tatsächlichen Gesamtvergütung wahr. Dieser Befund hat unmittelbare praktische Konsequenzen: Wer den eigenen Arbeitgeber für einen schlechten Zahler hält, weil die Dimension der Vergütung nicht erfasst wird, ist wechselwilliger, weniger motiviert und nimmt verfügbare Benefits schlechter in Anspruch.
Gleichzeitig steigt der Druck auf Unternehmen, Vergütung transparenter zu machen. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, erhalten Beschäftigte einen gesetzlichen Auskunftsanspruch über das mediane Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten. Mehr Transparenz ist also ohnehin geboten. Die entscheidende Frage ist daher, ob Unternehmen die daraus entstehenden Anforderungen nur reaktiv als Compliance-Anforderung behandeln oder aktiv als Werkzeug zur Mitarbeiterbindung nutzen.
Strukturproblem, kein Kommunikationsfehler
Das Phänomen der unterschätzten Gesamtvergütung folgt einer strukturellen Logik. Die meisten Gehaltsabrechnungen zeigen das Bruttogehalt, ziehen Steuern und Sozialabgaben ab und weisen den Nettobetrag aus. Was sie nicht zeigen, ist der Betrag, den der Arbeitgeber zusätzlich trägt: Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung machen in Deutschland rund 21 Prozent des Bruttolohns aus und erscheinen auf der Abrechnung allenfalls als Zahl neben dem Nettolohn.
Freiwillige Leistungen wie Sachbezüge, Essenszuschüsse oder Mobilitätsbudgets werden zwar in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten und auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen, allerdings selten in einem Gesamtwert zusammengefasst, der ihre Bedeutung für die Nettovergütung greifbar macht. Was fehlt, ist nicht die Dokumentation, sondern die Perspektive: der addierte Blick auf das, was das Arbeitsverhältnis in seiner Gesamtheit wirtschaftlich wert ist.
Der Circula Benefits-Report 2023/24, für den über 1000 deutsche Arbeitnehmende sowie 251 HR- und Finanzentscheidende befragt wurden, zeigt das Ausmaß dieses Phänomens konkret: Zwar erhalten 86 Prozent der Befragten Benefits von ihrem Unternehmen, aber nur 48 Prozent nutzen sie regelmäßig, während neun Prozent gar nicht wissen, ob sie überhaupt Anspruch auf Benefits haben. Besonders aufschlussreich ist ein weiterer Befund: 39 Prozent der befragten Fachkräfte nehmen fälschlicherweise an, steuerfreie Gehaltsextras wie Sachbezüge würden Unternehmen genauso viel oder mehr kosten wie klassische Gehaltserhöhungen – dabei ist das Gegenteil der Fall!
Wie sich Informationsstand und Zufriedenheit direkt bedingen, belegt auch folgende Zahl: Arbeitnehmende, die sich am genauesten über ihre Benefits informiert fühlen, sind mit ihrem Gesamtpaket um 19,2 Prozent zufriedener als der Durchschnitt und schätzen ihr persönliches Engagement um 11,5 Prozent höher ein. Der Unterschied zwischen einem zufriedenen und einem unzufriedenen Mitarbeiter liegt in diesem Fall insofern nicht am Gehaltszettel, sondern am Informationsstand.
Was Mitarbeitende nicht sehen, aber spüren
Ein besonders unterschätzter Aspekt der Gesamtvergütung ist der steuerliche Nettovorteil von Benefits gegenüber klassischen Gehaltserhöhungen. Ein steuerfreier Sachbezug von 50 Euro monatlich bedeutet für Arbeitnehmende 50 Euro Netto-mehrwert – ohne jeden Abzug. Für dieselben 600 Euro netto mehr im Jahr müsste ein Unternehmen bei einem Bruttojahresgehalt von 47.000 Euro in Steuerklasse I etwa 1440 Euro brutto aufwenden, also rund 840 Euro mehr als der Sachbezugsweg kostet.
Doch seit 2026 können Arbeitgeber zudem pro Arbeitstag bis zu 7,67 Euro als steuerbegünstigten Essenszuschuss gewähren, was bei 15 Arbeitstagen monatlich einen Jahresvorteil von über 1380 Euro ergibt, der netto nahezu vollständig ankommt. Unternehmen, die mehrere solcher Bausteine kombinieren, erhöhen den tatsächlichen Vergütungswert für Mitarbeitende mit mittlerem Einkommen um mehrere Tausend Euro jährlich gegenüber dem reinen Lohnstreifen. Sichtbar wird das aber nur, wenn es auch tatsächlich kommuniziert wird.
Sichtbarkeit als Managementinstrument
Die konzeptionelle Antwort auf die Vergütungslücke ist das Total Rewards Statement, also eine strukturierte Aufstellung aller Vergütungsbestandteile in einem gemeinsamen Geldwert. Ein vollständiges Statement umfasst das Grundgehalt und alle variablen Vergütungsanteile, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Altersvorsorge, steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits in ihrem Bruttogegenwert, Sachleistungen wie Firmenwagen oder Dienstrad sowie immaterielle Leistungen wie Weiterbildungsbudgets mit angehängtem Marktwert.
Der strategische Wert liegt dabei nicht in der Zahl selbst, sondern in der Verschiebung des Vergleichsrahmens: Wer den Arbeitgeber als bloße Gehaltsquelle begreift, vergleicht Brutto mit Brutto.
Wer die Gesamtleistung kennt, vergleicht Total Rewards mit Total Rewards. Das verändert nicht nur die individuelle Wahrnehmung, sondern auch die Verhandlungsdynamik im nächsten Gespräch. Die „Mercer Benefits und Wellbeing Studie Deutschland 2024/25“, an der 111 Unternehmen mit knapp einer Million repräsentierter Arbeitnehmender teilnahmen, bestätigt, dass Benefits zunehmend die Attraktivität und Bindungswirkung stärken und an Bedeutung für die Arbeitgebermarke gewinnen.
Gleichzeitig zeigt dieselbe Studie, dass 79 Prozent der Benefitangebote auf Unternehmenshistorie basieren und wenig zielgerichtet sind. Nicht das Fehlen von Leistungen ist das zentrale Problem, sondern ihre unzureichende strategische Einordnung.
Format, Frequenz und die richtige Botschaft
Ein Total Rewards Statement, das einmal jährlich als PDF per E-Mail versendet wird, löst das Wahrnehmungsproblem nicht. Digitale Lösungen über eine HR-Plattform oder App ermöglichen jedoch Echtzeiteinblicke und erzeugen dann den stärksten Bindungseffekt, wenn Mitarbeitende jederzeit eigenständig auf aktuelle Informationen zugreifen können. Wer sieht, dass sich sein Gesamtpaket durch eine neue Gehaltsrunde oder einen neuen Benefitbaustein verändert, nimmt den Arbeitgeber als aktiv investierend wahr.
Hinzu kommt die Dimension der Personalisierung. In Unternehmen mit flexiblen Benefitmodellen macht ein generisches Statement wenig Sinn. Die „Employee Benefits Studie 2025“ von Roland Berger belegt, dass für 89 Prozent der Personalverantwortlichen die Mitarbeitendenbindung das Hauptmotiv für zusätzliche Benefits ist. Dieses Ziel lässt sich aber nur erreichen, wenn Mitarbeitende die Leistungen als persönlich relevant empfinden. Ein Statement, das tatsächlich genutzte und ungenutzte Benefits gegenüberstellt, ist damit gleichzeitig ein Instrument zur Steigerung der Nutzungsquote.
Für die inhaltliche Gestaltung gilt: Klarheit schlägt Vollständigkeit. Sinnvoll ist eine Struktur, die zwischen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, einmaligen Zuwendungen und latenten Leistungen wie Altersvorsorge oder Absicherung unterscheidet. Visualisierungen, etwa ein Tortendiagramm der Vergütungsbestandteile oder ein Jahresverlauf der Benefitgutschriften, erhöhen die Merkfähigkeit und erleichtern den Vergleich mit dem tatsächlichen Nettolohn.
Wenn Transparenz Bürde wird
Transparenz über die Gesamtvergütung ist hier allerdings kein risikoloses Instrument. Sie funktioniert dort besonders gut, wo das Vergütungsgefüge konsistent und fair ist. Wo das nicht der Fall ist, kann sie das Gegenteil der erwünschten Wirkung auslösen. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird dieser Effekt tendenziell institutionell verschärft: Ein Total Rewards Statement, das intern inkonsistente Vergütungswerte für vergleichbare Tätigkeiten offenbart, liefert ungewollt Beweismaterial für mögliche Entgeltungleichheit. Die Einführung eines solchen Statements setzt daher eine sorgfältige Bestandsaufnahme voraus: Sind Gehaltsstrukturen dokumentiert und konsistent begründbar? Gibt es Spreizungen, die nicht durch Leistung, Erfahrung oder Marktdruck erklärt werden können? Die Implementierung eines Total Rewards Statements ist damit nicht nur eine Kommunikationsaufgabe, sondern auch eine Gelegenheit zur strukturierten Vergütungsanalyse.
Sichtbarkeit: kein Bonus, sondern Voraussetzung
Ein Vergütungspaket, das nicht wahrgenommen wird, kann keine Wirkung entfalten. Die Daten zeigen: Mitarbeitende, die ihren Gesamtvergütungswert kennen, sind zufriedener, engagierter und seltener wechselbereit. Zudem zwingt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie Unternehmen ohnehin zur Auseinandersetzung mit ihren Vergütungsstrukturen. Wer angesichts dessen aktiv kommuniziert und die gesamte wirtschaftliche Leistung des Arbeitsverhältnisses sichtbar macht, nutzt den Faktor Transparenz als Wettbewerbsvorteil. Die genannte Mercer-Studie skizziert die Richtung: Bis 2030 werden Benefitportfolios sich durch zielgruppenspezifische Kommunikation und Employee Experience voneinander unterscheiden. Total Rewards Statements sind dann laut Fachleuten kein Endpunkt dieses Weges mehr, sondern dessen notwendiger Ausgangspunkt.
Autor
Eldo Hell,
Redakteur und Benefitexperte, Belonio
eldo.hell@belonio.de
www.belonio.de
