Vor allem für Personaler und Personalerinnen, die das erste Mal in einer Matrixorganisation arbeiten, gibt es einige Besonderheiten, die bekannt sein sollten. Insbesondere die Rechtsprechung gilt es im Blick zu behalten. Gemeint ist mit Matrix meist: Beschäftigte und Führungskräfte arbeiten nicht nur in einer klaren Linie, sondern gleichzeitig in mehreren Dimensionen – etwa nach Funktion, Produkt, Region oder Projekt. Mitarbeitende berichten dann zum Beispiel fachlich an eine globale Produktleitung, disziplinarisch aber an die lokale Führung in Deutschland. Genau das macht Matrixstrukturen effizienter – arbeitsrechtlich aber komplizierter.
Was ist also anders als in einem klassisch auf gebauten Unternehmen? In Gegensatz einer Linienorganisation ist meist klar, wer Anweisungen gibt, welchem Betrieb jemand zugeordnet ist und welcher Betriebsrat zuständig ist. In Matrixstrukturen wird dieses Prinzip auf die Probe gestellt: Wer darf eigentlich Weisungen erteilen, wenn ein Mitarbeitender zwei oder mehr Vorgesetzten zugeordnet ist?
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