Neues zum Thema AGG-Hopper: Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (ArbG) wurde die abgelehnte Bewerbung eines schwerbehinderten Juristen verhandelt. Dieser hatte auf etwa 75.000 Euro Entschädigung aufgrund von angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsprozess geklagt. Die Kammer wies die Klage jedoch ab, weil der Mann keine ernsthafte Bewerbungsabsicht gehabt habe. Das Besondere an dem Urteil: Das ArbG entschied entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und hat die bislang gültigen Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit der Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei Bewerbungen dabei zumindest in Frage gestellt.
Der Fall: schwerbehinderter Jurist bei AGG-Hopping erwischt
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