Personalwirtschaft: Herr Professor Diringer, darf ein Unternehmen einem Arbeitnehmer aufgrund eines Shitstorms im Internet kündigen?
Arnd Diringer: Theoretisch ja – allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen. Zumindest wenn es sich um eine sogenannte echte Druckkündigung handelt, müssen schwerste wirtschaftliche Folgen drohen und eine Kündigung das einzige praktisch in Betracht kommende Mittel sein, diese abzuwenden.
Was genau ist eine echte Druckkündigung – und gibt es auch eine unechte?
Ja, die gibt es. Bei einer unechten Druckkündigung liegen ohnehin Kündigungsgründe vor, etwa ein krasses Fehlverhalten des Mitarbeiters im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit. Bei einer echten Druckkündigung hingegen gibt es diese Gründe nicht, sondern nur das Verlagen Dritter, dass ein Arbeitnehmer gekündigt werden soll. Aber auch dann kann, so hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, in Ausnahmefällen eine Kündigung gerechtfertigt sein.
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