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Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman legt Reform-Papier vor 

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll reformiert werden. Das ist schon länger bekannt. Laut Koalitionsvertrag soll es evaluiert, Schutzlücken geschlossen, der Rechtsschutz verbessert und der Anwendungsbereich ausgeweitet werden. In welche Richtung es möglicherweise ausgeweitet wird, deutete die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman bereits vergangenes Jahr an. Damals sagte sie gegenüber den Medien: Eltern und pflegende Angehörige würden derzeit nicht ausreichend durch das Gesetz vor Diskriminierung geschützt. Das wolle sie ändern. Nun hat sie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein Grundlagenpapier mit konkreteren Vorschlägen zur Reform des AGG vorlegt – und darin werden weitaus mehr Gruppen in den Fokus genommen, als zunächst kommuniziert. 

In insgesamt 19 Punkten legt Ataman ihre Reformvorschläge dar. Zu Anfang geht es ihr darum, die Diskriminierungsmerkmale zu erweitern, damit mehr Menschen vor Benachteiligung geschützt werden. Ihre Entscheidung, welche weiteren Gruppen im AGG explizit erwähnt werden sollen, stützt sie auf Studien ihrer Antidiskriminierungsstelle. So seien beispielsweise 40 Prozent der Eltern in Deutschland auf der Arbeit mindestens einmal diskriminiert worden – etwa, weil sie früher ihre Tätigkeit für den Tag niederlegen mussten, um ihr Kind zu betreuen. Daher soll der Merkmalskatalog um „familiäre Fürsorgeverantwortung“ ergänzt werden. Zudem empfiehlt sie die Aufnahme von „Staatsangehörigkeit“ und „sozialer Status“.

Schluss mit Mindest- und Höchstalter bei Beschäftigten? 

Für das Arbeitsleben und Arbeitgeber besonders relevant ist der neue Punkt „Schutz vor Diskriminierung bei allen Arten von Arbeit“. Das AGG schütze derzeit lediglich „Beschäftigte“ vor Diskriminierung. Freiberufler und Freiberuflerinnen würden aber oftmals wie Beschäftigte ihre Arbeitsleistung im Betrieb erbringen, für sie gelte das AGG aber nicht. Gleiches sei für Beschäftigte der Fall, die für ihren Arbeitgeber in einem Fremdbetrieb eingesetzt werden, auch wenn sie nicht fest in den Betrieb eingegliedert sind und keinem Weisungsrecht unterliegen. Ebenso relevant für HR ist Atamans Vorschlag, dass Unternehmen keine Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten stellen dürfen.

Würde Atamans Grundlagenpapier in dieser Form umgesetzt, müssten einige kirchliche Arbeitgeber wie neben den Kirchen auch viele Krankenhäuser oder Kindergärten ihr Agieren ändern. Denn die Antidiskriminierungsbeauftragte verlangt, dass die kirchenrechtlichen Privilegien im AGG gestrichen werden sollten. Das AGG räumt konfessionellen Arbeitgebern eine beträchtliche Ausnahmeregelung ein. Demnach dürfen sie Bewerber und Bewerberinnen sowie Beschäftigte anhand der Konfession beziehungsweise Religion unterschiedlich behandeln, wenn das ihrem Selbstbestimmungsrecht entspricht. Zudem erlaubt das Gesetz kirchlichen Arbeitgebern bislang, Vorgaben zur privaten Lebensführung zu machen – hierzu zählt auch die sexuelle Orientierung. „Solche weitgehenden Rechte gehören abgeschafft“, schreibt Ataman im Gesetzesvorschlag. 

Diskriminierung durch KI 

Dass Menschen nicht nur von Menschen, sondern auch von Maschinen diskriminiert werden können, betont Ataman durch einen eigenen Änderungspunkt. Da automatisierte Entscheidungssysteme – gemeint sind KI-basierte Systeme – häufig nur vermeintlich objektiv seien, bestehe ein hohes Diskriminierungsrisiko, denn sie würden auf Grundlage von statistischen Annahmen, historischen Daten und gegebenenfalls einprogrammierten Vorurteilen handeln. Als Beispiel nennt sie auch Bewerbungsverfahren. 

Damit Diskriminierungsfälle besser durchgesetzt und damit auch sanktioniert werden können, möchte Ataman etwa die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf zwölf Monate verlängern und den Nachweis von Diskriminierung erleichtern. 

Der Nachrichtenagentur dpa zufolge kritisierte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, Atamans Vorschläge: „Es soll nicht mehr darum gehen, Diskriminierung zu verhindern. Menschen sollen sich künftig auf vermeintliche Diskriminierungen berufen können, um Vorteile für sich erwirken zu können.” Bislang knüpfe das Gesetz an Merkmale an, die „Betroffene nicht beeinflussen können”. Dass Ataman dies nun ändern wolle, zeige, dass sie „Maß und Mitte gänzlich aus den Augen verloren” habe. 

Info

Gesine Wagner betreut als Chefin vom Dienst Online die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft und ist als Redakteurin hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik. Sie ist weiterhin Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie das CHRO Panel.