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Arbeitsrecht: Wer wartet, verliert

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Personal- und Rechtsabteilungen müssen arbeitsrechtliche Entwicklungen im Blick behalten. Doch bei zwei Themen werden die Augen allmählich sehr müde: beim Arbeitszeit- und Entgelttransparenzgesetz. Und das, obwohl es so zentrale Themen der Arbeit betrifft: Wann und wie lange arbeite ich, und was kriege ich eigentlich dafür? Bei Letzterem hat der Gesetzgeber die Deadline der EU immerhin noch nicht gerissen – im Gegensatz zur Zeiterfassung.

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In beiden Fällen hört unsere Redaktion in Gesprächen mit Personalern und Personalerinnen immer wieder: „Mal abwarten, was dann im Gesetz steht.“ Was Details angeht, stimmt das vermutlich. Doch das greift zu kurz: Denn zwei Grundsätze sind in Stein gemeißelt – da hilft auch kein Warten:

  1. Anfang sowie Ende der Arbeitszeit inklusive Pausen müssen dokumentiert sein (Nein, ein automatischer Pausenabzug reicht nicht – hier nachzulesen).
  2. Wenn es keinen Grund für Entgeltunterschiede gibt, dann ist es Diskriminierung. (Nein, Frauen haben nicht nur Anspruch auf das Median-Gehalt – hier nachzulesen).

Für HR gilt im kommenden Jahr deshalb umso mehr, interne Überzeugungsarbeit zu leisten, auch wenn Details noch offen sind, damit Analysen und Anpassungen stattfinden, auch wenn so manches Detail noch in den Ministerien besprochen wird. Der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der Arbeitsschutz existieren längst, weshalb Arbeitsgerichte bei Verstößen zugunsten der Beschäftigten entscheiden werden.

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Gesine Wagner betreut als Chefin vom Dienst Online die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft und ist als Redakteurin hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik. Sie ist weiterhin Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie das CHRO Panel.