Novum für HR: Gehaltskürzung bei Low Performance möglich

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Für Teil 72 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir mit Kaspar B. Renfordt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Rödl & Partner, besprochen, inwiefern ein Gehalt bei Low Performern reduziert werden kann. Denn ein Arbeitsverhältnis zu kündigen und zu neuen Konditionen anzubieten (die sogenannte Änderungskündigung), war bislang nur bei wirtschaftlicher Schieflage möglich. Wir zeigen einen Fall vor Gericht auf und erklären, was das für andere Arbeitgeber bedeutet.

Personalwirtschaft: Kann man ein Gehalt durch Änderungskündigung kürzen?
Kaspar B. Renfordt: Theoretisch hat das BAG die Möglichkeit anerkannt, ein Gehalt durch eine Änderungskündigung zu kürzen. Dies wird aber an sehr hohe Anforderungen und bestimmte Einsatzbereiche geknüpft.

Welche sind das?
Beispielsweise ging dies bislang nur bei betriebsbedingten Änderungskündigungen. Eine wirtschaftliche Notlage des Arbeitgebers ist also erforderlich, und auch ein tragfähiges Sanierungskonzept. Eine drohende Insolvenz reicht nicht aus, um Gehälter der Beschäftigten auf diese Weise zu kürzen. Die Änderungskündigungen mussten außerdem für ganze Betriebsteile ausgesprochen werden. Das ging nicht nur für einzelne Beschäftigte.

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