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Krankengeld muss trotz später Krankmeldung gezahlt werden

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Für den Anspruch auf Krankengeld spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät bei der Krankenkasse eingeht. Das hat jetzt das Bundessozialgericht bestätigt. Der Grund: Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 2023 sind nicht die Versicherten dazu verpflichtet, die Krankmeldung an die Kasse zu senden, sondern die Vertragsärzte und -ärztinnen. Übersenden die Arztpraxen die eAU zu spät, darf darunter laut Ansicht des Gerichts nicht der oder die Versicherte leiden.

Im vorliegenden Fall war ein Versicherter vom 12. März bis zum 21. Juli 2021 arbeitsunfähig. Zu der Zeit wurde die eAU bereits als Pilot getestet. Laut Gesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie mehr als sechs Wochen krank sind. Dafür muss die Krankenkasse allerdings über die Arbeitsunfähigkeit informiert sein. Das war sie im besagten Fall erst zeitverzögert. Die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Versicherten reichte die Arztpraxis rechtzeitig bei der Krankenkasse ein, die folgende eAU allerdings nicht. Die Krankenkasse lehnte daraufhin die Krankengeldzahlung an den Versicherten ab. Schließlich sei die Krankmeldung „Obliegenheit des Versicherten“, die Einführung der eAU habe daran nichts geändert. Das sah das Gericht anders, bestätigte das Urteil von zwei Vorinstanzen und lehnte die Revision der Kasse ab.

Zum Krankheitszeitraum des Versicherten war die eAU gerade eingeführt worden. Ärzte und Ärztinnen konnten erstmals die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mittels eines Tools an die Krankenkassen übermitteln. Die Umstellung ging mit erheblichen technologischen Problemen einher. Dass die technischen Voraussetzungen für eine eAU in manchen Praxen im strittigen Zeitraum nicht vorlagen, spiele allerdings für den Krankengeldanspruch des Versicherten keine Rolle, betonte das Gericht. Dass Krankenkassen die AU auf elektronischem Wege an den Arbeitgeber vermitteln, wurde Anfang 2023 eingeführt. Was Sie als Arbeitgeber dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.