Auch wenn noch keine Urteilsgründe, geschweige denn ein Entwurf für eine gesetzliche Regelung infolge des „Stechuhr“-Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vorliegen, hat sich der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) für eine Ausnahmegenehmigung für Rechtsanwälte ausgesprochen. Zumindest solche angestellten Anwälte, deren Gehalt oberhalb der Bemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt, sollte analog etwa zu Chefärzten und -ärztinnen eine Ausnahme insbesondere von der zehnstündigen täglichen Höchstarbeitszeit gelten.
„Soll der Rechtsanwalt die Tarifvertragsverhandlungen, die Gerichtsverhandlung abbrechen, bei der Durchsuchung der Geschäftsräume seines Mandanten gehen, die internationale Transaktion abbrechen, weil er etwa die höchstzulässige Arbeitszeit von zehn Stunden überschritten hat, eine Pause machen muss oder in Schwierigkeiten mit den Ruhezeiten gerät, da er am Abend davor noch eine E-Mail an den Mandanten geschrieben hat, den er am nächsten Morgen vor Gericht vertritt?“, heißt es in der Stellungnahme, die unter anderem auch im Deutschen Anwaltsspiegels veröffentlicht wurde. Herausgeber des wie die Personalwirtschaft im Verlag F.A.Z. Business Media erscheinenden Onlinemagazins ist Thomas Wegerich, der auch zu den Initiatoren des BWD gehört und dort stellvertretender Vorstandssprecher ist.
Weil in der Praxis kaum ein Mandant oder eine Mandantin Verständnis dafür hätte, wenn der Rechtsbeistand nach genau zehn Stunden Feierabend macht, plädiert der BWD für „eine Bereichsausnahme für alle freien Berufe, deren angestellte Berufsträger ihre Arbeitszeit im Wesentlichen frei bestimmen können.“ Dabei solle die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung als Richtwert dienen. Eine erteilte Prokura könne es aufgrund der Partnerstruktur zahlreicher Sozietäten nicht sein.
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Mehr Infos finden Sie auch auf der Webseite des BWD.
Matthias Schmidt-Stein koordiniert die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.