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Bundesrat lehnt Whistleblower-Gesetz ab

UPDATE 10.2.2023: Der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage abgelehnt. Das war erwartet worden, weil die Länderjustizministerinnen und -minister der Union im Vorfeld der heutigen Sitzung Nachbesserungen gefordert hatten und schon im Bundestag die Unionsfraktion gegen den Gesetzesentwurf gestimmt hatte.

Die Gründe dafür: Mit dem Gesetz seien hohe bürokratische Hürden und Kosten für Unternehmen verbunden. Zudem seien beispielsweise die Aufgaben für Meldestellen nicht klar definiert. Bundesrat und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um sich auf eine gemeinsame Fassung zu einigen.

UPDATE 16.12.2022: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition und gegen AfD und Union heute das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern beschlossen. Es muss allerdings auch noch durch den Bundesrat

Ursprüngliche Meldung vom 29. Juli 2022: Neues Whistleblowing-Gesetz: Was ändert sich für Arbeitgeber?

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die auf innerbetriebliche Rechtsverstöße aufmerksam machen, sollen in Zukunft besser vor Repressalien des Arbeitgebers geschützt werden. Die Bundesregierung hat dafür nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können“, heißt es vonseiten des Bundesjustizministeriums.

Unternehmen müssen Meldestellen einrichten

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Betriebe ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einführen müssen, an die sich die Mitarbeitenden wenden können, um auf einen Rechtsverstoß im Unternehmen aufmerksam zu machen. Alternativ kann ein externer Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut werden – allerdings nur, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin die Missstände im Unternehmen zunächst intern gemeldet hat und daraufhin nichts geschehen ist.

Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Repressalien gegenüber Whistleblowern werden verboten. Das Verbot gilt auch für die Androhung beziehungsweise für den Versuch, Repressalien auszuüben. Helfen soll den Hinweisgebern eine gesetzliche Beweislastumkehr. Das bedeutet: Erleidet ein Hinweisgeber Repressalien seitens des Arbeitgebers, wird zu seinen Gunsten vermutet, dass sein Hinweis Anlass für die Strafmaßnahmen war. Der Arbeitgeber muss dann – wenn er sich entlasten möchte – seinerseits nachweisen, dass dem nicht so war.

Schadensersatzpflicht

Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Hinweisgeber machen sich ihrerseits schadensersatzpflichtig, wenn dem Arbeitgeber aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung ein Schaden entsteht.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz bedarf, bevor es in Kraft treten kann, noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats. (jl)

(Der Artikel erschien ursprünglich am 29. Juli 2022 und wurde zuletzt am 10. Februar 2023 aktualisiert.)

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Matthias Schmidt-Stein koordiniert als Chef vom Dienst die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet die Onlineredaktion. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.