Wir haben für Teil 55 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Dr. Alexander Bissels, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, über Low Performer gesprochen und was Arbeitgeber tun können.
Personalwirtschaft: Herr Bissels, wann spricht man arbeitsrechtlich von einer Low Performance?
Dr. Alexander Bissels: Low Performance liegt vor, wenn die vertragliche Arbeitsleistung nicht so erbracht wird, wie es bei einer objektiven Betrachtung grundsätzlich geboten ist. Die Leistung weicht dann qualitativ oder quantitativ von der im Arbeitsvertrag konkretisierten Erwartung des Arbeitgebers ab. Im Arbeitsrecht bezeichnet man dies mit Minder- oder Schlechtleistung, die gleichbedeutend mit einer Vernachlässigung der vertraglichen Arbeitspflicht sein kann.
Zugang wählen und weiterlesen:
- Alle Plus-Artikel nutzen
- Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
- Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
- Alle Plus-Artikel nutzen
- Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
- Jederzeit monatlich kündbar
