Was ist eigentlich eine Massenentlassung und was gilt es bei ihr zu beachten? Für Teil 24 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir Dr. Benjamin Jahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Noerr, diese und mehr Fragen gestellt.
Personalwirtschaft: Wann spricht man von einer Massenentlassung?
Dr. Benjamin Jahn: Von einer Massenentlassung spricht man bei anzeigepflichtigen Entlassungen, von denen in Paragraph 17 des Kündigungsschutzgesetzes die Rede ist. Dort sind abhängig von der Betriebsgröße bestimmte Schwellenwerte definiert, wann anzeigepflichtige Entlassungen vorliegen: In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern liegt eine Massenentlassung bereits vor, wenn mehr als fünf Arbeitnehmer entlassen werden. In Betrieben mit mehr als 60 und weniger als 500 Arbeitnehmer liegt eine Massenentlassung vor, wenn zumindest 10 Prozent oder mehr als 25 Arbeitnehmer entlassen werden. In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssten mindestens 30 Arbeitnehmer entlassen werden.
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