Wir haben für Teil 61 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Dr. Till Heimann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei KLIEMT.Arbeitsrecht, darüber gesprochen, welche Kriterien künftig für das Gehaltssystem zulässig sind.
Personalwirtschaft: Wie müssen sich Unternehmen auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) vorbereiten?
Till Heimann: Das hängt ganz davon ab, wo sie zurzeit stehen und wie sie ihr Gehaltssystem bislang aufgesetzt haben. Wir haben grob vier Gruppen von Unternehmen identifiziert. Die erste Gruppe hat weder Betriebsrat noch Gewerkschaft, häufig Start-ups oder inhabergeführte Unternehmen. Dort gibt es gar kein Entgeltsystem oder Gehaltsbänder. Es waren immer Einzelfallentscheidungen.
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