Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Zielvereinbarung: Diese Rechtsrisiken sollte HR kennen

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Neues Jahr, neue Zielvereinbarungen – zumindest stehen diese spätestens jetzt für alle Unternehmen an, die ihren Mitarbeitenden variable Vergütungen anbieten. Bei den Beschäftigten sind die Bonuszahlungen beliebt. Wie die Robert Walters Gehaltsstudie 2024 zeigt, sehen 66 Prozent der befragten Arbeitnehmenden Bonuszahlungen als ausschlaggebendes Kriterium für die nächste Jobwahl an. Doch dieses Kriterium finden sie tendenziell in weniger Unternehmen wieder. Denn die befragten obersten Führungskräfte gaben an: Es ist immer unwahrscheinlicher, dass Mitarbeitende überhaupt Bonuszahlungen bekommen, geschweige denn, dass sie diese in der gewünschten Höhe erhalten.

Laut Thomas Hoffmann, Senior Director North bei Robert Walters, ist dies ein Fehler. Obwohl Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich unsicheren Zeit Kosten sparen müssten, sei ein durchdachtes Bonussystem ein effektives Mittel zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler würden hier wohl viel Wert auf das Wort „durchdacht“ legen. Denn das Arbeitsrecht hat teilweise schwierig einzuhaltende Anforderungen an das Bonussystem.

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen