HR-Plattformen: Kein Beleg für Vorteil gegenüber Einzellösung – so Forscher 

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Personalwirtschaft: Aus wissenschaftlicher Sicht: Was unterscheidet eine HR-Plattform von einer klassischen HR-Suite, oder ist das primär eine Marketing-Unterscheidung? 
Stefan Strohmeier: Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Unterscheidung zwischen HR-Plattform und HR-Suite nicht völlig beliebig. Eine HR-Suite bezeichnet vor allem ein integriertes Bündel von HR-Anwendungen: Core HR, Recruiting, Learning, Performance, Payroll, Zeitwirtschaft et cetera. Der Fokus liegt auf der funktionalen Abdeckung möglichst vieler HR-Prozesse in einem System. Eine HR-Plattform betont stärker die architektonische Rolle: Sie soll HR-Daten, Prozesse, Nutzergruppen und externe Anwendungen verbinden und erweiterbar machen. Entscheidend sind also Schnittstellen, gemeinsame Datenmodelle, Workflow-Fähigkeiten, Self-Services, Analytics und die Möglichkeit, Dritt- oder Speziallösungen einzubinden. 

Ist die Differenzierung manchmal schwierig? 
Die Grenze ist unscharf. Viele moderne HR-Suiten besitzen Plattformmerkmale; umgekehrt nennen Anbieter ihre Suite gerne „Plattform“, weil es Offenheit und Zukunftsfähigkeit signalisiert. Deshalb sollte man weniger auf das Label achten als auf die Architekturfrage: Integriert das System vor allem eigene HR-Module, oder ermöglicht es eine flexible, systemübergreifende HR-Prozess- und Datenlandschaft? 

Welche KI-Funktionen in HR-Plattformen sind echte KI – und welche nicht? 

Welche der KI-Funktionen, die Plattformanbieter heute bewerben, sind nach Ihrer Einschätzung tatsächlich KI?  
Bei HR-Plattformen wird der Begriff KI heute recht breit verwendet. Nicht jede beworbene KI-Funktion ist im engeren Sinne KI. Manches ist regelbasierte Automatisierung oder klassische Statistik. Echte KI liegt eher vor, wenn Funktionen mit Modellen arbeiten, die auf gelernten Mustern basieren: etwa CV-Parsing mit Sprachmodellen, Matching von Kandidaten und Stellen, Skill-Inferenz (Anm. d. Red.: automatisches Ableiten von Kompetenzen aus Texten wie Lebensläufen), Chatbots oder HR-Copiloten, Textvorschläge für Stellenanzeigen oder Zusammenfassungen von Feedback.  

Und welche sind regelbasierte Automatisierung oder klassische Statistik? 
Regelbasierte Automatisierungen sind Funktionen wie Erinnerungen, Genehmigungsrouten, Eskalationen, Checklisten oder Wenn-dann-Regeln. Diese sind ohne Frage nützlich, stellen aber keine KI dar. Klassische Statistik steckt häufig hinter Dashboards, Kennzahlen, Trendanalysen, Fluktuationsraten oder einfachen Prognosen. Die einfache Prüffrage lautet: Arbeitet die Funktion mit einem KI-Modell, das aus gelernten Mustern Vorschläge, Zuordnungen, Bewertungen oder Texte ableitet, oder handelt es sich um fest definierte Regeln, Workflows und Kennzahlen? 

Für welche HR-Prozesse eignet sich Agentic AI zuerst? 

Agentic AI gilt als nächste Stufe der Digitalisierung von HR. Welche HR-Prozesse eignen sich nach Ihrer Einschätzung zuerst für agentische Automatisierung? 
Agentic AI verschiebt die Automationsgrenzen deutlich, weil solche Systeme komplexe Aufgaben autonom orchestrieren können: Sie planen Handlungsschritte, nutzen Werkzeuge, verarbeiten Kontextinformationen und entscheiden über nächste Schritte innerhalb definierter Spielräume. Damit betrifft Agentic AI nicht nur die Vorbereitung, sondern potenziell auch die autonome Durchführung von Personalentscheidungen. Für eine agentische Realisierung eignen sich zunächst HR-Prozesse mit klaren Regeln, begrenztem Risiko und guter Kontrollierbarkeit.  

Welche genau sind das?  
Das sind etwa HR-Service-Anfragen, Dokumenten- und Terminprozesse, Onboarding und Offboarding, Lernempfehlungen, Skill-Matching sowie Recruiting-Teilprozesse wie Sourcing, Screening, Interviewkoordination oder Kommunikation.  

Wo sehen Sie harte Grenzen? 
Harte Grenzen sehe ich bei Entscheidungen mit erheblicher Wirkung: Einstellung, Ablehnung, Beförderung, Vergütung, Leistungsbewertung, Disziplinarmaßnahmen oder Kündigung. Hier greifen rechtliche Grenzen, insbesondere Art. 22 DSGVO bei ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. Auch moralisch sollten Verantwortung, Abwägung und finale Entscheidung beim Menschen bleiben. 

Welche Datenschutzrisiken bei HR-Plattformen sind empirisch belegt? 

Je mehr Personaldaten auf einer Plattform zusammenlaufen, desto größer die Auswertungsmacht. Welche Risiken für Beschäftigte und Datenhoheit sind empirisch belegt, welche eher Befürchtung? 
Die Auswertungsmacht von HR-Plattformen wächst tatsächlich. Empirisch gut belegt sind Risiken wie Zweckverschiebung, Intransparenz, Fehlklassifikationen, Diskriminierung durch historische Daten und Anpassungsdruck durch Kennzahlen. Anders ist die Vorstellung einer umfassenden „Totalüberwachung“ zu bewerten.  

Warum? 
Technisch ist heute vieles möglich: permanente Verhaltens- und Leistungsüberwachung, Computer-Vision-Auswertung, oder Emotionserkennung. Daraus folgt aber nicht, dass diese Möglichkeiten praktisch frei nutzbar wären. Im europäischen Raum bestehen enge Grenzen: GDPR, Gleichbehandlungsgesetze und EU AI Act begrenzen Zweck, Umfang, Transparenz, Diskriminierungsrisiken und automatisierte Entscheidungen. Bestimmte Praktiken, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz, sind per se verboten; andere unterliegen hohen Anforderungen. Hinzu kommen Mitbestimmung sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen. 

Sind die Risiken insgesamt gestiegen? 
Der realistische Befund lautet: Die technischen Möglichkeiten zur Überwachung sind stark gestiegen. Sie können, dürfen und werden aber nicht beliebig eingesetzt. Entscheidend ist nicht, was eine Plattform könnte, sondern welche Datennutzung rechtlich erlaubt und betrieblich vereinbart und legitimiert ist. 

Sind integrierte HR-Plattformen Einzellösungen tatsächlich überlegen? 

Was weiß die Forschung über den tatsächlichen Nutzen integrierter HR-Plattformen im Vergleich zu Einzellösungen, etwa bei Prozessqualität oder Entscheidungsgüte? 
Zur Wirkung von HR-Digitalisierung gibt es inzwischen eine breite Studienlage. Grundsätzlich ist gut belegt, dass digitale HR-Systeme Nutzen stiften. Auch Metastudien zeigen positive Zusammenhänge zwischen Digitalisierung und verschiedenen Erfolgsgrößen im Personalbereich, etwa Prozesseffizienz und Entscheidungsgüte. Deutlich weniger belastbar ist die Evidenz allerdings bei der spezifischen Frage, ob integrierte HR-Plattformen Einzellösungen überlegen sind. Mir sind keine Studien bekannt, die Plattformen im engeren Sinne systematisch mit Einzelsystemen vergleichen, weder national noch international vergleichend, weder bezogen auf allgemeine Ergebnisse noch auf spezifische Größen wie Prozessqualität oder Entscheidungsgüte. Der Nutzen von HR-Digitalisierung ist also empirisch vielfach gestützt. Ob integrierte HR-Plattformen gegenüber Best-of-Breed- oder Einzellösungen tatsächlich überlegen sind – oder umgekehrt –, ist dagegen eher konzeptionell diskutiert als belastbar empirisch belegt. 

Info

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft. Foto: FBM

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.