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Wechselwillige legen im Homeoffice öfter mal ein Päuschen ein

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Für viele potenzielle Jobwechsler ist das Homeoffice ein Ort, an dem sie sich von ihren beruflichen Verpflichtungen distanzieren. Dies geht aus der aktuellen Ausgabe des Jobwechsel-Kompass hervor, der quartalsweise von der Königsteiner Gruppe in Zusammenarbeit mit stellenanzeigen.de veröffentlicht wird. Die Ergebnisse liegen der Personalwirtschaft exklusiv vor.

So nutzen 25 Prozent derjenigen, die einen „eher ausgeprägten“ Wunsch haben, den Job zu wechseln, das Homeoffice, um sich zusätzliche Pausen zu gönnen. Bei denjenigen mit einem „sehr ausgeprägten“ Wechselwunsch sind es 24 Prozent. Darüber hinaus berichten 25 Prozent („eher ausgeprägt“) beziehungsweise 29 Prozent („sehr ausgeprägt“), dass sie ihren Status auf Kommunikationsplattformen wie Slack oder Teams auf „beschäftigt“ stellen, obwohl sie in Wirklichkeit keine beruflichen Tätigkeiten ausüben.

Manch einer hat Gewissensbisse

So ganz ohne Gewissensbisse sind die Angestellten jedoch nicht. Jeder und jede Vierte, der oder die sich im Homeoffice eine Auszeit gönnt, sieht das eigene Verhalten offenbar als problematisch an, gut zwei von drei Befragten dieser Gruppe findet es hingegen „nicht so schlimm, sich im Homeoffice eine heimliche Auszeit zu nehmen“ – zumindest, solange der Job nicht darunter leidet. Fast das gleiche gilt mit Blick auf das unberechtigte Aktivieren des „Beschäftigt“-Buttons in Teams, Slack und Co.

34 Prozent der Mitarbeitenden mit einem „eher ausgeprägten“ beziehungsweise 49 Prozent der Mitarbeitenden mit einem „sehr ausgeprägten“ Wechselwunsch geben an, dass sie das Bedürfnis haben, sich häufiger krankschreiben zu lassen – im Vergleich zu nur zehn Prozent bei denjenigen, die keinen Wechsel planen.

Indiz für Wechselbereitschaft

Dass die Mitarbeitenden sich zusätzliche Auszeiten im Homeoffice nehmen oder auf „falsche“ Krankschreibungen zurückgreifen, ist auch ein Indiz für eine allgemeine Unzufriedenheit mit der derzeitigen Tätigkeit. 33 Prozent der rund 1.000 Befragten haben einen „eher ausgeprägten“ (24 Prozent) beziehungsweise einen „ausgeprägten“ (neun Prozent) Wunsch, sich eine neue Anstellung zu suchen.

Viel bedenklicher sollte die Unternehmen allerdings stimmen, dass es 36 Prozent („eher ausgeprägt“) beziehungsweise 44 Prozent („sehr ausgeprägt“) der wechselwilligen Beschäftigten vermeiden, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, die über ihre Kernaufgaben hinausgehen. Im Vergleich dazu trifft dies nur auf 16 Prozent der nicht wechselbereiten Angestellten zu.

Wenige Wechselwillige sehen sehr gute Chancen

Angesichts der hohen Zahl derjenigen, die bereits innerlich gekündigt haben, verwundert es etwas, dass viele ihre Chancen, eine neue Stelle zu ergattern, nicht nur rosig sehen. Lediglich 27 Prozent derjenigen, die einen „sehr ausgeprägten“ Wunsch haben zu wechseln, glauben, dass sie auch sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, bei denjenigen mit einem „eher ausgeprägten“ Wunsch sind es nur 18 Prozent.

Offenbar führt das dazu, dass viele Angestellte ihrem bisherigen Arbeitgeber trotz Unzufriedenheit treu bleiben. Wie bereits berichtet, waren laut Statistischem Bundesamt zumindest im Jahr 2023 42 Prozent aller Erwerbstätigen seit mindestens zehn Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. 20 Prozent arbeiteten seit fünf bis zehn Jahren am gleichen Arbeitsplatz, eine Beschäftigungsdauer von weniger als fünf Jahren gaben mehr als ein Drittel (38,3 Prozent) an.

Die Diskrepanz zwischen Wechselwillen und tatsächlichem Wechsel zeichnet sich auch in den Zahlen des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) ab. Obwohl sich die deutsche Wirtschaft schwach entwickelt, lag die Fachkräftelücke laut IW mit knapp 470.000 offenen Stellen immer noch hoch. Die Stellenbesetzung blieb ebenfalls angespannt: Rund vier von zehn offenen Stellen konnten im März 2024 rechnerisch nicht besetzt werden, heißt es seitens des Institutes.

Info

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Arbeitsrecht und Regulatorik und verantwortet die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.