Bewerberinnen und Bewerber sind sich uneinig über den Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT beim Verfassen von Anschreiben. Wie eine Umfrage des Recruitingsoftware-Anbieters Softgarden unter knapp 4.000 Bewerbenden zeigt, haben sich zwar 13 Prozent von ihnen von einer KI helfen lassen. Deutlich mehr Befragte gaben allerdings an, dies noch nicht getan zu haben – und auch nicht tun zu wollen. 38 Prozent sagten, dass es „Betrug sei“, 13 Prozent die Verwendung von ChatGPT zu kompliziert.
Rechtlich ist der Umgang mit ChatGPT und Co. bislang nicht geregelt, wie Jakob Friedrich Krüger von der Kanzlei Kliemt.Arbeitsrecht im Februar im Gespräch mit der Personalwirtschaft sagte. „Allein durch die Tatsache, dass man das Anschreiben nicht selbst geschrieben hat, dürfte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch nicht gestört sein“, erklärte der Arbeitsrechtler in unserer Interviewkolumne So ist’s Arbeitsrecht. Schließlich werde das Anschreiben ja auch heute schon oft nicht vom Bewerber oder von der Bewerberin selbst verfasst, sondern zum Beispiel mithilfe von Eltern oder Freunden.
Auch deshalb wird das Anschreiben von vielen kritisch gesehen. Immer mehr Unternehmen verzichten im Angesicht des Fachkräftemangels auch ganz auf die Anforderung. Schon im Januar 2020 zeigte eine Studie, dass das Anschreiben für zwei Drittel der Unternehmen optional ist. Die Softgarden-Studie weist nun darauf hin, dass sich ohne die Forderung nach einem Anschreiben die Bewerberzahl erhöhen lasse. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Befragten gaben an, dass sie sich eher bewerben würden, wenn ein Arbeitgeber auf die Anforderung eines Anschreibens verzichtet.
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Liebe Recruiterinnen und Recruiter!
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Matthias Schmidt-Stein war bis Oktober 2025 Redaktionsleiter Online der Personalwirtschaft und leitete gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigte er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.

