Weihnachten steht kurz vor der Tür. Für einen Teil der Beschäftigten bedeutet das auch: der Lohnzettel wird größer, weil ein Weihnachtsgeld bezahlt wird. Laut einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten 52 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine solche Zahlung. Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann zwischen 250 und 4.000 Euro variieren; meist ist die Höhe an das Monatsgehalt gekoppelt.
Obwohl also im Schnitt rund die Hälfte der deutschen Arbeitnehmenden ein Weihnachtsgeld erhalten, wurde 2024, laut Zahlen der Personalmarktforschung Index in nur 17,3 Prozent der Stellenanzeigen in Deutschland mit einem Weihnachtsgeld geworben. Im Vergleich zu 2019 (12,8 Prozent) ergibt das zwar ein leichtes Plus, dennoch stellt sich die Frage, warum nicht mehr Unternehmen mit einem Weihnachtsgeld werben, obwohl dieses im Endeffekt an die Hälfte der Arbeitnehmerschaft ausgezahlt wird. Zwar beziehen sich Stellenanzeigen per Definition nur auf neu besetzte (beziehungsweise noch zu besetzende) Stellen, für die möglicherweise andere Benefits gelten. Für eine so große Diskrepanz dürfte es aber noch weitere Gründe geben.
„Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihr Gehaltsmodell sowieso klar ist und weisen deshalb nicht nochmal extra daraufhin“, sagt Madeleine Kern, die große und kleine Unternehmen bei der Formulierung von Stellenanzeigen berät und coacht. Gerade in tarifgebundenen Branchen seien die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran gewöhnt ein Weihnachtsgeld zu erhalten, sagt sie – und erhält Unterstützung durch die Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Denn wie in den Vorjahren liegt der Anteil der Weihnachtsgeldempfänger in tarifgebundenen Unternehmen deutlich höher: Von den Beschäftigten mit Tarif bekommen 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Beschäftigte, die in einer Branche oder einem Betrieb ohne Tarifvertrag arbeiten, bekommen hingegen lediglich 41 Prozent der Befragten ein Weihnachtsgeld. Besonders hoch ist der Anteil entsprechend in Eisen- und Stahlindustrie.
Kerns Ratschlag richtet sich daher auch vor allem an andere Unternehmen und Branchen: „Zumindest dort, wo ein Weihnachtsgeld eher unüblich ist, würde ich es aber auf jeden Fall mit in die Stellenanzeige nehmen“, sagt sie. Schließlich könne ein halbes oder ganzes zusätzliches Gehalt der ausschlaggebende Punkt für eine Bewerbung bei diesem Unternehmen sein. „Grundsätzlich würde ich aber allen Unternehmen empfehlen, dass, wenn ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, es auch mit in die Stellenanzeige aufgenommen wird“, schließt Kern ab.
Denn Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören laut Studien zu den wichtigsten Benefits überhaupt gehören überhaupt. Bei der Gewährung von Sonderzahlungen sollten Unternehmen – so sie nicht ohnehin etwa durch einen Tarifvertrag zur Zahlung verpflichtet sind – einige rechtliche Fallstricke beachten. So kann bei mehrjähriger Wiederholung einer Auszahlung kann das Weihnachtsgeld auch zum sogenannten Gewohnheitsrecht werden und damit letztlich auch verpflichtend sein. Ein korrekter und konkreter Freiwilligkeitsvorbehalt kann hier zwar helfen, aber selbst dann kann es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Frederic Haupt war Volontär der Personalwirtschaft.

