Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

Der Mindestlohn erhöht sich ab Januar

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Mindestlohn: Die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze beträgt dann 9,82 Euro pro Stunde. Bisher lag der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro. Die Anhebung entspricht einem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2020. Eine weitere Anpassung ist zum 1. Juli 2022 geplant: Dann soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung ist bereits in Sicht. Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll der Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro angehoben werden. Wann genau das geschieht, ist derzeit noch unklar.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn und wer nicht?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch für Teilzeitkräfte, Minijobber, beschäftigte Rentner und Saisonarbeiter. Zu beachten ist: In vielen Branchen gelten Tarifverträge, die eine Mindestvergütung oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns vorsehen. Dann ist die tarifliche Regelung vorrangig.

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, oder Personen, die ein (freiwilliges) Praktikum machen, das höchstens drei Monate dauert. Ebenfalls keinen Anspruch auf einen Mindestlohn haben Selbständige, ehrenamtlich Tätige sowie unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Wer eine Tätigkeit aufnimmt und zuvor langzeitarbeitslos war, hat in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Mindestlohn-Anspruch. Darüber hinaus gilt das Mindestlohngesetz nicht für Auszubildende. Für sie gilt eine spezielle Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Arbeitgeber kritisieren geplantes Gesetz

Kritik an der Mindestlohnerhöhung gibt es Medienberichten zufolge von Arbeitgebern. Vertreter von Arbeitgeberverbänden kritisieren, dass die Koalition plane, die Mindestlohnkommission nicht in den Abstimmungsprozess miteinzubeziehen, sondern die Entscheidung den Politikerinnen und Politikern zu überlassen. „So wie es im Moment von der Bundesregierung beabsichtigt wird, halte ich es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger gegenüber der Deutschen Presse Agentur in Berlin (dpa). Denn: „Die Mindestlohnkommission ist der Wächter des Mindestlohns und nicht die Politik.“ Die Arbeitgeber würden ein juristisches Vorgehen gegen das angekündigte Gesetz einleiten, sollte die Mindestlohnkommission bei der Entscheidung ausgeschlossen werden.

Auch die Höhe des Mindestlohns von 12 Euro stelle einige Arbeitgeber vor eine Herausforderung. „Sollte der Mindestlohn von 12 Euro schon 2022 kommen, dann macht das rund 200 Tarifverträge obsolet, die zwischen den Sozialpartnern – also Arbeitgebern und Gewerkschaften – ausgehandelt waren“, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gegenüber der dpa.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.