Was wünschen sich Belegschaft und Geschäftsführung hinsichtlich Benefits und Vergütungsformen? Für Comp-&-Ben-Experten und -Expertinnen gilt es, diese Frage zu berücksichtigen. Aber auch die rechtlichen Vorgaben sollten sie ständig im Blick haben. Beide Perspektiven könnten im Spannungsfeld zueinander stehen, erklärte Markus Künzel, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Advant Beiten, beim 6. Praxisforum Total Rewards des Verlags F.A.Z. Business Media.
Der Arbeitsrechtsexperte beschrieb im Marriott Hotel in Frankfurt am Main den Gästen aus der Compensation- und Benefitsszene, welche neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sich für ihre tägliche Arbeit aus dem Koalitionsvertrag ergeben. Das Gute: Oftmals gehen die Vorhaben der Politikerinnen und Politiker auf aktuelle Entwicklungen der Arbeitswelt ein. Der Nachteil: In vielen Fällen bleiben die Vorhaben vage und scheinen eher zaghaft Veränderungen ermöglichen zu wollen. Im Einzelnen stellte der Arbeitsrechtler neue Regelungen hinsichtlich Homeoffice, Arbeitszeit, Mindestlohn und Weiterbildung vor.
Homeoffice
„Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Homeoffice für die Mitarbeitenden und damit keine Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten zu erlauben, von Zuhause aus zu arbeiten“, sagte Künzel. Allerdings hätten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen sogenannten Erörterungsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber muss überprüfen, ob sich mobiles Arbeiten oder das Tätigsein im Homeoffice für den jeweiligen Mitarbeiter oder die besagte Mitarbeiterin einrichten lässt. „Der Arbeitgeber darf die mobile Arbeit oder das Homeoffice nur ablehnen, wenn dem betriebliche Gründe entgegenstehenden“, erklärte Künzel. Der Koalitionsvertrag sehe auch vor, mobiles Arbeiten EU-weit auf unkompliziertem Wege zu ermöglichen. Die Pläne passten mit den Wünschen vieler Arbeitnehmer zusammen. „Aus dem Ausland arbeiten, das ist der neue Hype“, hat der Arbeitsrechtsexperte beobachtet.
Arbeitszeit
Die Koalition wolle nicht nur, dass Mitarbeitende und Arbeitgeber örtlich flexibler arbeiten, sondern auch, dass sie Arbeitszeiten freier wählen können. Das allerdings nur, wenn die flexiblen Arbeitszeitmodelle in Tarifverträgen geregelt sind. Sonst solle alles beim Alten bleiben: „Die Koalition will am Grundsatz des Acht-Stunden-Tages festhalten und die Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht verpflichtend machen“, sagte Künzel.
Mindestlohn
Umfassender und klarer sind die rechtlichen Neuerungen bezüglich des Mindestlohns. Dieser wird im Laufe des Jahres 2022 auf 12 Euro angehoben. Das könnte laut Künzel aus zweierlei Gründen zum Problem für Vergütungsexpertinnen und -experten werden. Das erste Problem ist: „Die Vergütungsordnung muss rein rechtlich nicht nach oben gezogen werden“, sagte der Arbeitsrechtler. Allerdings könne sich aus der Mindestlohnerhöhung ergeben, dass die unteren Vergütungsgruppen nun dasselbe Gehalt bekämen und es dort den bis dato existierenden Lohnunterschied nicht mehr gebe. Betroffenen Mitarbeitenden könnte das nicht gefallen, da sie sich unfair behandelt fühlen könnten. Das zweite mögliche Problem, das sich aus der neuen Regelung ergibt, ist: „Nicht alle Unternehmen werden diesen Sprung wirtschaftlich hinbekommen, ohne etwas an der Personaldichte zu ändern“, sagte Künzel.
Qualifizierung
Verändern soll sich laut der Koalition auch der Bildungsstand der Beschäftigten, denn Fachkräftemangel und sich durch die Digitalisierung wandelnde Berufsbilder stellten eine Herausforderung für Arbeitgeber dar. Diese könnte mit der Weiterbildung von Mitarbeitenden bewältigt werden. „Es soll eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber geben, die Arbeitnehmern erlaubt, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden und dabei auch finanziell unterstützt zu werden“, sagte Künzel und ergänzte: „Wie genau das funktionieren soll, ist noch unklar.“
(Der Artikel erschien auch bei unserer Schwesterseite TOTAL REWARDS.)
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.