Koalition ermöglicht 1.000 Euro steuerfreie Entlastungsprämie

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Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf ein Entlastungspaket für Arbeitnehmende verständigt. Unter anderem können Unternehmen ihren Beschäftigten noch im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen. Das geht aus einem Beschlusspapier hervor, das CDU/CSU und SPD nach zweitägigen Koalitionsverhandlungen jetzt vorlegten. Hintergrund sind die stark gestiegenen Kraftstoffpreise infolge des Konfliktes zwischen den USA und dem Iran, der seit Ende Februar die Straße von Hormus blockiert und die Energiemärkte in Europa unter Druck setzt. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) begründete das Paket mit dem Ziel, „maßlose Krisenprofite abzuschöpfen und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzugeben“.  

Eine weitere Maßnahme des Pakets ist eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent brutto pro Liter für zwei Monate. Das Gesamtentlastungsvolumen beziffert Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf rund 1,6 Milliarden Euro. Die gesetzlichen Details des Entlastungspaketes stehen noch aus. Das Paket soll im beschleunigten parlamentarischen Verfahren auf den Weg gebracht werden. 

Freiwillig, befristet, vollständig abgabenfrei 

Die Entlastungsprämie ist als freiwillige Arbeitgeberleistung konzipiert. Eine Pflicht zur Zahlung besteht nicht. Da sie vollständig steuer- und sozialabgabenfrei gestellt wird, entspricht der Bruttobetrag dem Nettobetrag für die Beschäftigten. Das macht das Instrument im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung für beide Seiten finanziell attraktiv: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten den vollen Betrag, Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsanteile.  

Die genaue Ausgestaltung steht noch aus, soll sich aber an der Inflationsausgleichsprämie aus den Jahren 2022 bis 2024 orientieren, bei der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen konnten. Damals war Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also weder auf bestehende Lohnansprüche angerechnet noch anstelle künftiger Gehaltserhöhungen gezahlt wurde. Auch eine entsprechende Kennzeichnung in der Lohnabrechnung war erforderlich. Erwartet wird, dass die neue Entlastungsprämie nach demselben Muster funktioniert. 

Weitere Entlastungen geplant 

Die Entlastungsprämie ist nicht die einzige Maßnahme, die Beschäftigte finanziell entlasten soll. Die Koalition verständigte sich zudem auf eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027, die kleine und mittlere Einkommensklassen entlasten soll. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger hält es für realistisch, dass zur Mitte des Jahres 2026 ein konkreter Vorschlag vorliegt, der dann zügig umgesetzt werden könnte.  

Wie hoch die Entlastung ausfallen wird, ist noch offen. Der Koalitionsvertrag nennt weder Details zum künftigen Tarifverlauf noch konkrete Aussagen zum Ausgleich der kalten Progression. Zwischen Union und SPD gibt es dabei inhaltliche Differenzen: Die SPD signalisiert Bereitschaft zur Anhebung der Grenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro, fordert im Gegenzug aber eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen, was die Union ablehnt

CSU-Chef Markus Söder machte bei der Pressekonferenz deutlich: „Wir wissen, dass das, was wir beschlossen haben, nur der Auftakt ist. Es reicht bei Weitem noch nicht aus, um Deutschland in der strukturellen Krise, in der es ökonomisch ist, tatsächlich einen großen Satz nach vorne zu bringen. Aber es ist ein erster Schritt.“ 

Entlastungsprämie 2026: Stimmen zum Beschluss 

In Politik, Wirtschaft und seitens Interessensvertretern werden die Beschlüsse bereits intensiv diskutiert. Sepp Müller, stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, betont auf Linkedin, das Paket greife zentrale Empfehlungen der Koalitions-Taskforce auf. Bewusst mitgedacht seien dabei Mitnahmeeffekte, „wie sie in anderen europäischen Ländern bereits zu beobachten waren“.  

Verdi-Chef Frank Werneke (Eigenschreibweise ver.di) erkennt in der Energiesteuersenkung zwar „einen ersten richtigen Schritt“, übt aber scharfe Kritik an der Gesamtkonstruktion des Pakets. Die geplante Prämie von einem Arbeitgeber abhängig zu machen, sei eine völlig verfehlte Konstruktion: „Viele Beschäftigte, deren Betriebe nicht zahlen wollen oder können, werden daher in die Röhre gucken und leer ausgehen“, heißt es in einer Pressemitteilung 

Auch von Arbeitgeberseite kommt Kritik, allerdings mit anderem Vorzeichen: Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands „Die Familienunternehmer“, nennt die Prämie einen „Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich der Unternehmen“. Diese müssten das Geld erst erwirtschaften. Die steuerliche Geltendmachung funktioniere nur bei Gewinnen. Sie fordert, die Auszahlungsfrist bis Ende 2027 zu verlängern, damit Unternehmen das Instrument sinnvoll nutzen könnten. 

Kritik zu einer anderen Maßnahme des Entlastungspaketes kommt auch von den Grünen: Parteichefin Franziska Brantner hält die Senkung der Energiesteuer für das falsche Mittel. „Der Tankrabatt war ein teures Geschenk an die Mineralölkonzerne – nicht an die Bürgerinnen und Bürger“, sagte sie mit Verweis auf die vergleichbare Maßnahme aus dem Jahr 2022. 

Ähnlich skeptisch zeigen sich Ökonomen: DIW-Präsident Marcel Fratzscher urteilt, die Maßnahmen „greifen zu kurz und sind in Teilen sogar kontraproduktiv“. Ein erheblicher Teil der Entlastung drohe nicht bei den Verbrauchern anzukommen, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne zu landen. Ifo-Ökonom Joachim Ragnitz sieht in dem Paket „lediglich eine Umverteilung der durch die Energiepreiskrise verursachten Kosten“, ohne das grundlegende Problem zunehmender Knappheiten zu lösen.

Bis zu 1.000 Euro steuerfrei – doch die Entlastungsprämie bringt arbeitsrechtliche Fallstricke für Arbeitgeber mit sich, die zu Gerichtsprozessen führen können. Das muss HR wissen.

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.