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Weihnachtsgeld: Wer bekommt es und wieviel?

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Ob Weihnachtsgeld gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, nicht nur von der Tarifbindung. Beispielsweise kommen in Ostdeutschland weniger Berufstätige in den Genuss der Extrazahlung. Auch die Höhe der Zuwendung variiert stark.

Tarifbindung erhöht die Chance auf Weihnachtsgeld

52 Prozent der Beschäftigten hierzulande bekommen Weihnachtsgeld. In Unternehmen mit Tarifbindung erhalten gut drei Viertel der Mitarbeitenden (77 Prozent) die Gratifikation, während in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 41 Prozent davon profitieren. Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Kein Weihnachtsgeld bekommen Arbeitnehmende im Gebäudereinigungshandwerk. Als teilweiser Ausgleich wurde dort für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein so genannter „Weihnachtsbonus“ vereinbart, bei dem die Beschäftigten die Wahl haben zwischen einem Zuschlag von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am 24. oder 31. Dezember geleistete Arbeit und einer bezahlten Freistellung am 24. oder 31. Dezember. Ebenfalls kein Weihnachtsgeld gibt es im ostdeutschen Bewachungsgewerbe und in einigen westdeutschen Regionen wird die Zusatzleistung erst ab einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gezahlt. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die Daten basieren auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2020 und Ende Oktober dieses Jahres 56.980 Beschäftigte mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung beteiligt haben.

Extrazahlung häufiger für Vollzeit- und unbefristet Angestellte

Außer dem Vorhandensein einer Tarifbindung gibt es weitere Einflussfaktoren für die Zahlung von Weihnachtsgeld. So bekommen in Westdeutschland 55 Prozent der Beschäftigten die Extravergütung, während dies in Ostdeutschland lediglich bei 40 Prozent der Befragten der Fall ist. Allerdings hängt der Unterschied auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in den östlichen Bundesländern deutlich niedriger ist als im Westen. Während 53 Prozent der unbefristet Angestellten Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei denen mit einem befristeten Arbeitsverhältnis nur 45 Prozent. Vollzeitbeschäftigte haben mit 53 Prozent größere Chancen auf die Leistung als Teilzeitbeschäftigte mit 47 Prozent. Insgesamt erhalten 54 Prozent der Männer Weihnachtsgeld gegenüber 50 Prozent bei den Frauen.

Angesichts der aktuell hohen Preissteigerungsraten ist das Weihnachtsgeld für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Jahr besonders wichtig. Die Tarifverträge leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Einkommensstabilisierung,

sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs.

Höhe des Weihnachtsgelds variiert stark je nach Branche

Was die Höhe des gezahlten Weihnachtsgelds betrifft, so gibt es erhebliche Unterschiede. Die Auswertung für tarifgebundene Unternehmen zeigt, dass die Spannbreite bei den mittleren Entgeltgruppen von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.715 Euro in der chemischen Industrie reicht. Der Vergleich der Tarifbranchen ergibt, dass Beschäftigte im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie, im privaten Transport- und Verkehrsgewerbe (NRW) sowie in der Textilindustrie (Westfalen) ein Weihnachtsgeld bekommen, das zwischen 95 bis 100 Prozent des Monatsentgelts liegt. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent gezahlt, allerdings wird das Weihnachtsgeld in dieser Branche mit dem Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt. Etwas geringer fällt die Extrazahlung im Versicherungsgewerbe aus, dort bekommen die Mitarbeitenden 80 Prozent des Monatsgehalts. Noch weniger Weihnachtsgeld zahlen Arbeitgeber im Einzelhandel (im Westen sind es zumeist 62,5 Prozent) und in der Metallindustrie (55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) wird eine Jahressonderzahlung, die das früher übliche Weihnachts- und Urlaubsgeld ersetzt hat, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 Prozent eines Monatsgehalts im Westen und zwischen 49 und 75 Prozent im Osten gewährt.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.