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Corona-Krise: Bundesregierung erhöht Kurzarbeitergeld

Nach fast achtstündigen Verhandlungen hatten sich im April die Spitzen von Union und SPD geeinigt, das Kurzarbeitergeld für betroffene Arbeitnehmer in der Corona-Krise aufzustocken. Am 14. Mai hat der Bundestag das Zweite Sozialschutzpaket verabschiedet.

Antrag auf Kurzarbeitergeld, Euroscheine im Hintergrund
Wer wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit ist, soll bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls bekommen. Foto: © Butch /StockAdobe

Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD beschlossen bei einem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel am 22. April eine Neuregelung zum Kurzarbeitergeld. In den ersten drei Monaten der Kurzarbeit sollen die bisherigen Sätze gelten. Ab dem vierten Monat wird das Kurzarbeitergeld von kinderlosen Beschäftigten von 60 auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht. Bei Arbeitnehmern mit Kindern erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 67 auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 87 Prozent. Die Erhöhung wird davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfallen. Laut SPD-Chef Norbert Walter-Borjans veranschlagt die Regierung für die Anhebung des Kurzarbeitergelds rund eine Milliarde Euro.
Außerdem werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ausgeweitet: Sie können vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben.

Update: Am 14. Mai hat der Bundestag das Zweite Sozialschutzpaket verabschiedet. Damit können die Maßnahmen umgesetzt werden, auf die sich die Koalition am 22. April verständigt hatte. Der Gesetzentwurf muss noch (voraussichtlich heute) vom Bundesrat bestätigt werden.

Weitere finanzielle Hilfsmaßnahmen

Zusätzlich zu den Neuregelungen zur Kurzarbeit hat die Koalition weitere Maßnahmen angesichts der Corona-Krise beschlossen. So soll der Bezug von Arbeitslosengeld I für diejenigen, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, indem sie absehbare Verluste mit geleisteten Steuervorauszahlungen für 2019 verrechnen können. Für die Gastronomie wird die Mehrwertsteuer für Speisen vom 1. Juli dieses Jahres bis Ende Juni 2021 von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Darüber hinaus gibt es Geld für Homeschooling: Für digitalen Unterricht zuhause werden Schulen und Schüler mit 500 Millionen Euro unterstützt. Schulen sollen mit professionellen Online-Lehrangeboten ausgestattet werden und bedürftige Schüler erhalten einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung erforderlicher Geräte. Für das gesamte beschlossene Hilfspaket inklusive der Erhöhung des Kurzarbeitergelds sollen rund zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.