Eine Entscheidung bei der Gestaltung eines betrieblichen Versorgungswerkes ist von elementarer Bedeutung: Welcher der fünf Durchführungswege erreicht die Ziele des Arbeitgebers am besten? Ebenso spielt der Aspekt Risikotragung eine wichtige Rolle. Welches Wagnis ist das Unternehmen bereit zu tragen, und wie lässt sich seine Risikobereitschaft mit der Forderung der Arbeitnehmenden nach planbaren, umfänglichen und attraktiven Versorgungsleistungen in Einklang bringen? Zu unterschiedlich sind die Ausgangslagen in Unternehmen und ihre Anforderungen an ein Versorgungswerk, sodass die Fragen nicht abschließend beantworten werden können. Unser Beitrag wird jedoch aufzeigen, wie der älteste der fünf Durchführungswege die heutigen Anforderungen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden an ein modernes und zukunftsfestes Versorgungswerk erfüllen kann.
Der Moment, sich mit der Option Unterstützungskasse zu befassen, ist in den allermeisten Fällen dann gekommen, wenn sich ein Arbeitgeber mit der Neuordnung seines Versorgungswerks befasst oder wenn beispielsweise global tätige Unternehmen erstmals in Deutschland Fuß fassen (wie derzeit in der Mikrochipindustrie zu beobachten). Auch der typische deutsche Mittelstand entdeckt im Wettbewerb um Talente den Mehrwert einer attraktiven arbeitgeberfinanzierten bAV für sich und setzt neue Lösungen um. Unternehmen sind jedoch vielfach weiterhin darauf bedacht, zum Beispiel Nachschussrisiken, Bilanzberührung und internen Administrationsaufwand ihrer De-Risking-Strategie zu vermeiden. Gleichzeitig ist das Interesse groß, gegenüber Beschäftigten und Bewerbenden mit attraktiven Versorgungsniveaus zu punkten und die bAV als einen Baustein eines gesamthaften Wellbeing-Angebotes zu positionieren.
Unterstützung von Financial Wellbeing rechnet sich
Eine Studie (siehe Kasten „Mehr zum Thema”) belegt, dass durch den Anstieg der Lebenshaltungskosten und die anhaltende Inflation finanzielle Sorgen in den Vordergrund rücken – und dass diese finanziellen Sorgen der Beschäftigten Arbeitgeber teuer zu stehen kommen können. Beschäftigte verbringen im Durchschnitt sechs Stunden ihrer Arbeitszeit pro Monat damit, sich über ihre Finanzen Gedanken zu machen. Diesen Umstand benennen sie als Hauptgrund für ihr persönliches Burnout-Risiko. Nur 45 Prozent gehen davon aus, dass sie genug für den Ruhestand sparen. Zudem geben Mitarbeitende an, dass sie – wenn es um einen guten Ruhestandsplan geht – ihrem Arbeitgeber mehr vertrauen als einem unabhängigen Finanzberater. Ebenso belegt die Studie: Zufriedene Mitarbeitende arbeiten mit 5,5-mal höherer Wahrscheinlichkeit für ein Unternehmen, das ihnen Sorgen der finanziellen Planungen für das Alter abnimmt.
Modulare Gestaltung gefragt
Ein modernes Versorgungswerk ist dadurch gekennzeichnet, dass neben attraktiven Altersleistungen die Chancen des Kapitalmarkts genutzt werden können und auch eine substanzielle Absicherung im Fall von Invalidität oder Tod besteht. Beitragsorientierte Leistungszusagen (boLZ) setzen häufig den Schwerpunkt auf die Altersleistungen, obwohl Arbeitnehmende auch eine finanzielle Absicherung im Falle von Invalidität oder Tod zunehmend wertschätzen.
Dagegen bietet die rückgedeckte Unterstützungskasse Arbeitgebern die Möglichkeit, ein bilanzneutrales Rundum-Versorgungskonzept für die Leistungsfälle Alter, Invalidität und/oder Tod seiner Beschäftigten umzusetzen. Die Versorgungsleistungen entsprechen dabei den Versicherungsleistungen der auf das Leben der Beschäftigten abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Daher empfiehlt sich, bei der Gestaltung einer boLZ den Aufbau der Altersleistung einerseits und die Absicherung im Fall von Tod oder Invalidität andererseits voneinander zu trennen. Dieser modulare Aufbau eröffnet für Arbeitgeber neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Aufstellung von Versorgungswerken – bei gleichzeitig reduzierter Komplexität. Für die Beschäftigten erhöht dieser einfach nachvollziehbare Ansatz die Transparenz hinsichtlich der erwartbaren Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Rückgedeckte Unterstützungskasse mit fondsgebundener Lebensversicherung
Betrachten wir zunächst die Altersleistung. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 31. August 2022 bestätigt, dass auch fondsgebundene Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen in der Unterstützungskasse steuerlich zulässig sind. Somit ist der Weg frei für Tarife, die neben garantierten Mindestleistungen auch eine Kapitalanlage mit Chancen auf Mehrrendite ermöglichen. Erfolgt die garantierte Mindestleistung größtenteils dabei im Sicherungsvermögen des Versicherers, wird die Kapitalanlage mit Chance auf Mehrrendite im sogenannten Sondervermögen beziehungsweise Renditeportfolio geführt.
Je nach Risikoneigung des Arbeitgebers und der Altersstruktur der Beschäftigten kann ein unterschiedliches Garantieniveau eingezogen werden, das in Abhängigkeit der anfallenden Beitragssumme bis zum Rentenbeginn festgelegt wird. Je niedriger das gewählte Garantieniveau, desto höher ist der Beitragsanteil, der in die chancenorientierte Kapitalanlage investiert wird. Die Kombination aus renditeorientierter Kapitalanlage und der Garantie einer Versicherung eröffnet höhere Renditechancen und damit verbunden auch attraktivere Altersleistungen im Vergleich zu konventionellen Lebensversicherungen mit den sogenannten
„reinen Garantieprodukten“.
Ein weiteres Element attraktiver Ruhestandsleistungen sind flexible Auszahlungsmöglichkeiten im Alter. Die Gestaltung des Leistungsplans wird dabei wesentlich von dem eingesetzten Rückdeckungsversicherungstarif bestimmt. Die freie Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Altersrente und einer einmaligen Kapitalzahlung wird von den Beschäftigten erfahrungsgemäß sehr geschätzt. Sie steigert zusätzlich die Attraktivität der bAV, wenn bei Rentenübergang eine reine Altersrente (zum Beispiel für den Single-Rentenbeziehenden) oder eine solche mit Einschluss einer Hinterbliebenenanwartschaft gewählt werden kann.
Nachschussrisiken des Arbeitgebers und Bilanzberührung
Bedient sich die rückgedeckte Unterstützungskasse der fondsgebundenen Rückdeckungsversicherung für die Altersleistungen, ergeben sich keine größeren Nachschussrisiken im Vergleich zur konventionellen Rückdeckungsversicherung. Die Zusage beschränkt sich jeweils auf die Leistungen aus dieser Versicherung. Diese entsprechen dem gewählten Garantieniveau und werden vom Versicherer garantiert. Erträge aus dem Renditeportfolio führen zur Leistungserhöhung der Zusage, wenn sie in das Sicherungsvermögen umgeschichtet und durch den Versicherer ebenfalls garantiert werden. Laufende Rentenleistungen werden jährlich um mindestens ein Prozent angepasst. Die Anpassung ist garantieförmig mitversichert, der Versicherer steht somit auch hierfür ein. Die kongruente Rückdeckung der Unterstützungskassenleistungen in dieser Form führt auch im internationalen Kontext zu einer bilanzneutralen Ausgestaltung.
Absicherung im Fall von Invalidität oder Tod
Wie bereits ausgeführt besteht bei der boLZ häufig das Manko, dass im Fall von Invalidität oder Tod nur Leistungen in Höhe der akkumulierten Garantiebausteine beziehungsweise des angesparten Fondsvermögens zugesagt werden. Tritt der Leistungsfall früh ein, so sind die Leistungen entsprechend gering. Über die rückgedeckte Unterstützungskasse – ausgestaltet als beitragsorientierte Leistungszusage – können auch die biometrischen Risiken Invalidität und/oder Tod nennenswert finanziell abgesichert werden – und zwar bilanzneutral. Neu ist, dass die beitragsorientierte Leistungszusage für jeweils ein Jahr befristet wird. Diese Gestaltung bietet dem Arbeitgeber somit höchstmögliche Flexibilität hinsichtlich der Absicherungsdauer und -höhe.
Alle in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten können grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung beziehungsweise ohne Erklärungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden aufgenommen werden. Bei Ausgeschiedenen endet die Absicherung mit Ablauf der befristeten Zusage. Dadurch ergibt sich ein geringer administrativer Aufwand, und durch den Abschluss der einjährigen Rückdeckungsversicherungen sind Nachschussrisiken für den Arbeitgeber ausgeschlossen. Die Leistungen werden als einmalige Kapitalzahlung in Abhängigkeit vom Jahresgehalt des Beschäftigten definiert, sodass ihm eine nennenswerte Risikoleistung ergänzend zur Altersversorgung angeboten werden kann.
Info
Die diesjährige Mercer-Studie Global Talent Trends 2024 stützt sich auf Erkenntnisse von 845 C-Suite-Führungskräften, 1920 HR-Füh- rungskräften und rund 9500 Mitarbeitenden aus 17 Regionen und 16 Branchen.
Nicht alternativlos
In der Praxis ist die Unterstützungskasse vor allem dann ein gern gewählter Durchführungsweg, wenn es um die Ausgestaltung von Arbeitgeberbeiträgen geht. Auch die Einbeziehung von Matching-Beiträgen fällt in diese Kategorie. Sei es in der Ausprägung, dass ein Unternehmen zusätzlich zum bedingungslosen Arbeitgeberbeitrag einen zusätzlichen Zuschuss gewährt oder im Sinne eines „Opting-In“ überhaupt erst einen Beitrag gewährt, wenn sich Beschäftigte zu Eigenbeiträgen entschließen. Neben den Arbeitgeberbeiträgen lässt sich die Unterstützungskasse jedoch auch für die Entgeltumwandlung nutzen.
Trotz der vielen guten Argumente für die Unterstützungskasse stellen die Autoren die Attraktivität von in anderen Durchführungswegen gestalteten Lösungen nicht infrage. Gerade kapitalmarktorientierte Direktzusagen mit ähnlichen Gestaltungsmerkmalen können eine gute Alternative zu Pensionsplänen mit Mehrwert (siehe Comp & Ben April 2023) darstellen. Es gilt, gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Vorund Nachteile gründlich abzuwägen und die passende Lösung für den jeweiligen Bedarf zu gestalten.
Die aufgezeigten Gestaltungen von Alters- und Risikoleistungen im Rahmen des Durchführungswegs Unterstützungskasse werden in vielen Fällen den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden gerecht. Insbesondere wenn diese zu einem attraktiven Gesamtangebot kombiniert werden. Die Quadratur des Kreises gelingt auch mit der Unterstützungskasse nicht, aber man kann ihr einen kleinen Schritt entgegengehen.
Autor
Stephan Hebel
Leiter Growth Center Insured Pensions
Mercer
stephan.hebel@mercer.com
www.mercer.com
Robert Seibel
Principal Wealth Consulting
Mercer
robert.seidel@mercer.com
www.mercer.com
