So bereiten Sie sich auf die EU-Direktive vor

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt am 7. Juni 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Entgeltstrukturen transparenter zu gestalten. Diese gesetzliche Regelung soll das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der Europäischen Union verringern und sicherstellen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten. Unternehmen sind nun aufgefordert, ihre Prozesse anzupassen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorgaben gerecht zu werden.

Die Aufgaben, die mit der Richtlinie einhergehen, erfordern, dass verschiedene Disziplinen im Unternehmen zusammenarbeiten. Das Projekt Entgelttransparenz ist nicht von heute auf morgen zu stemmen, sodass ein sauberes Prozessmanagement hilfreich ist. Im Folgenden finden Sie eine umfassende Checkliste, die Sie dabei unterstützt, die Anforderungen Schritt für Schritt zu implementieren, um so sicherzustellen, dass Sie alle Vorgaben rechtzeitig erfüllen.

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Comp & Ben

Dieser Beitrag ist zuerst im Vergütungsmagazin Comp & Ben erschienen. Das Onlinemagazin berichtet in sechs Ausgaben pro Jahr über aktuelle Themen rund um Compensation & Benefits und betriebliche Altersversorgung. Das Magazin, in dem dieser Beitrag erschienen ist, können Sie hier herunterladen.

Einführung eines objektiven Stellenbewertungssystems

Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Einführung eines objektiven Systems zur Stellenbewertung. Die Wertigkeit von Tätigkeiten muss anhand klarer und geschlechtsneutraler Kriterien wie Kompetenzen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Dieses System hilft Unternehmen, faire Gehaltsstrukturen zu schaffen und Diskriminierungen zu vermeiden.

  • Haben Sie ein transparentes und objektives Stellenbewertungssystem in Ihrem Unternehmen implementiert?
  • Können Sie das System Ihren Beschäftigten und Führungskräften erklären?
  • Sind alle HR-Mitarbeitenden geschult, sodass Sie das System erklären können?
  • Basiert das System auf klar definierten, geschlechtsneutralen Kriterien?

Ein gerechtes Stellenbewertungssystem schafft nicht nur Klarheit in der Entgeltfindung, sondern stärkt auch die Akzeptanz und Motivation Ihrer Mitarbeiter, da sie die Grundlage ihrer Vergütung nachvollziehen können.

Bewerbungsprozess und Auskunftsrecht

Eine der Neuerungen der EU-Entgeltdirektive ist die Verpflichtung zur Entgelttransparenz. Unternehmen müssen bereits im Bewerbungsprozess die Gehaltsspannen oder das Anfangsgehalt klar kommunizieren und dabei eine diskriminierungsfreie Bezahlung sicherstellen. Ein unabdingbares Instrument hierfür sind Gehaltsbänder, die auf einer Stellenbewertung basieren. Zudem erhalten Arbeitnehmer das Recht, Informationen über das Gehalt ihrer Kolleginnen und Kollegen einzuholen, wenn diese gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben. Dies ermöglicht es den Mitarbeitenden, mögliche Gehaltsungleichheiten zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

  • Haben Sie diskriminierungsfreie Gehaltsspannen auf Grundlage einer Stellenbewertung definiert?
  • Sind Sie vorbereitet darauf, in Stellenausschreibungen oder vor dem ersten Bewerbungsgespräch Gehaltsspannen oder Einstiegsgehälter zu kommunizieren?
  • Einmal im Jahr müssen die Mitarbeitenden über das Auskunftsrecht informiert werden. Haben Sie einen geordneten Kommunikationsprozess eingeplant?

Die Transparenzpflicht birgt Chancen: Unternehmen, die frühzeitig für klare und nachvollziehbare Entgeltstrukturen sorgen, können sich als faire Arbeitgeber positionieren und die Zufriedenheit sowie das Vertrauen ihrer Belegschaft stärken.

Lohngefälle analysieren und Berichtspflichten einhalten

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßig Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle in ihrer Organisation vorlegen. Liegt das Lohngefälle bei mehr als fünf Prozent und kann es nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklärt werden, sind Unternehmen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung dieser Diskrepanz zu ergreifen. Andernfalls drohen Sanktionen.

  • Haben Sie bereits eine Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in Ihrem Unternehmen durchgeführt?
  • Liegt das Lohngefälle in Ihrem Unternehmen über fünf Prozent? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Sie ergriffen oder geplant, um diese Differenz zu reduzieren?
  • Führen Sie sowohl eine bereinigte als auch unbereinigte Gender-Pay-Gap-Analyse durch? Analysieren Sie, ob es andere Faktoren, wie beispielsweise die Zugehörigkeit zu Jobfamilien, gibt, die den Gender Pay Gap erklären?

Diese Analyse ermöglicht es Ihnen, frühzeitig Probleme zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu rechtlichen Konsequenzen kommt. Es geht nicht nur darum, mögliche Sanktionen zu vermeiden, sondern auch eine gerechte und wertschätzende Unternehmenskultur zu fördern.

Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen und Sozialpartnern

Die EU-Entgeltrichtlinie betont die wichtige Rolle der Sozialpartner und Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung der Entgelttransparenz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmervertreter Zugang zu den notwendigen Informationen haben, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern kann helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

  • Haben Sie Arbeitnehmervertretungen aktiv in die Diskussion über Entgelttransparenz einbezogen?
  • Gibt es regelmäßige Austauschformate mit den Sozialpartnern zu Themen wie Vergütungsstruktur und Entgeltgleichheit?

Ein proaktiver Dialog mit Arbeitnehmervertretungen sorgt nicht nur für Transparenz, sondern auch für ein besseres Verständnis der Unternehmenspolitik seitens der Belegschaft und kann die Zusammenarbeit deutlich verbessern.

Info

Maßnahmen bei Diskriminierung und Korrekturen

Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung festgestellt wird. Dies kann durch die Anpassung der Gehälter, die Überprüfung der Entgeltstrukturen oder die Implementierung eines geschlechtsneutralen Stellenbewertungssystems erfolgen. Auch Arbeitnehmer haben das Recht, Entschädigung für entgangene Chancen oder erfahrene Diskriminierung zu verlangen.

  • Haben Sie Prozesse implementiert, die geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierungen erkennen und beseitigen?
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig über ihre Rechte im Rahmen der EU-Entgeltrichtlinie?

Es ist von entscheidender Bedeutung, ein effektives Beschwerde- und Korrektursystem zu haben, das den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Dadurch vermeiden Sie nicht nur Sanktionen, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden.

Sanktionen vermeiden – Verantwortung übernehmen

Verstöße gegen die EU-Entgeltrichtlinie können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Dazu gehören nicht nur Bußgelder, sondern auch der mögliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Fördermitteln. Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, setzen sich nicht nur einem finanziellen Risiko aus, sondern schaden auch ihrem Ruf als Arbeitgeber. Bislang ist noch nicht klar, welche konkreten rechtlichen Konsequenzen es in Deutschland geben wird. Schweden hat bisher als einziges Land die rechtlichen Konsequenzen veröffentlicht.

  • Sind Sie sich der rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die EU-Entgeltrichtlinie bewusst?
  • Haben Sie interne Prozesse eingerichtet, um die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen?

Die rechtzeitige Vorbereitung und Einhaltung der Richtlinie sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform handelt und seine Attraktivität als Arbeitgeber erhält oder sogar steigert.

Technologische Unterstützung: HR-Systeme als Schlüssel zum Erfolg

Moderne HR-Systeme können bei der Verwaltung von Gehaltsdaten, der Durchführung von Analysen zum Entgeltgefälle und der Erstellung von Berichten zur Entgelttransparenz unterstützen. Unternehmen, die ihre HR-Prozesse digitalisieren, sind besser auf die Anforderungen der EU-Entgeltrichtlinie vorbereitet und können die administrativen Aufgaben effizienter bewältigen.

  • Unterstützt Ihr HR-System die Anforderungen der EU-Entgeltrichtlinie hinsichtlich Gehaltsanalysen und transparenter Berichtserstellung?
  • Haben Sie Ihre HR-Prozesse in Hinblick auf die Digitalisierung überprüft und angepasst?

Sind Sie bereit?

Die EU-Entgeltrichtlinie bringt viele neue Anforderungen mit sich, doch sie bietet auch die Chance für Unternehmen, ihre Entgeltstrukturen zu überdenken und gerechter zu gestalten. Eine frühzeitige und umfassende Vorbereitung hilft nicht nur dabei, mögliche Sanktionen zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden und trägt zu einer fairen und gerechten Unternehmenskultur bei. Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre internen Strukturen zu überprüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch als Vorbild für Entgeltgleichheit und Transparenz wahrgenommen wird.

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