Kettenbefristungen, also mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander, sind nur in Ausnahmefällen möglich. Eine dieser Ausnahmen ist der Profifußball. Wieso das so ist, und welche Besonderheiten es dort sonst noch gibt, erklärt Arbeits- und Sportrechtler Prof. Dr. Philipp Fischinger pünktlich zum Bundesliga-Auftakt in Teil 25 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“.
Personalwirtschaft: Wieso sind bei Fußballspielern auch Kettenbefristungen möglich?
Prof. Dr. Philipp Fischinger: Aus Sicht der Vereine gibt es zwei gute Gründe dafür. Zum einen möchte kein Verein die Gefahr eingehen, dass ein Spieler auf Basis eines unbefristeten Vertrags bis zu seinem 67. Lebensjahr dort angestellt ist und jedes Jahr mehrere Millionen Euro bekommt. Fast noch schlimmer wäre aber, dass ein Spieler mit einem unbefristeten Vertrag diesen jederzeit ordentlich kündigen könnte – und der Verein dann keine Transfererträge mehr erzielen könnte. Das gesamte Transfersystem – und damit eine wichtige Finanzierungsquelle für die Clubs – hängt also von der wirksamen Befristung ab.
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